Um Sicherheit für eine günstige Abnahme des Klärschlamms zu haben, schließt die Stadt einen neuen Vertrag ab.

Rutesheim - Die Stadt Rutesheim lässt ihren Klärschlamm weiterhin in der Landeshauptstadt Stuttgart verbrennen. Der neue Vertrag zwischen den beiden Rathäusern kann frühesten Ende des Jahres 2025 gekündigt werden.

 

Auch in Rutesheim ist das kommunalpolitische Leben nicht völlig zu Stillstand gekommen. Auch hier haben Stadtverwaltung und Gemeinderat auf das sogenanntes Umlaufverfahren zurückgegriffen. Die Grundlage dafür ist der Paragraf 37 der baden-württembergischen Gemeindeordnung, wonach über Gegenstände einfacher Art im schriftlichen Verfahren beschlossen werden kann. Ein gestellter Antrag gilt da als angenommen, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.

„Nachhaltig, ökologisch und zuverlässig“

Den in der Kläranlage anfallenden Schlamm zu entsorgen, ist die Aufgaben einer jeden Kommune. „Wichtig ist eine nachhaltige, ökologisch gute und zuverlässige Entsorgung zu einem angemessenen, wirtschaftlichen Preis“, sagt Rutesheims Erster Beigeordneter Martin Killinger. Das auch vor dem Hintergrund, dass künftig der wertvolle Rohstoff Phosphor aus dem Klärschlamm gewonnen und wiederverwertet werden soll.

Aus diesen Gründen stimmte der Gemeinderat bereits 2018 zu, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Rutesheim und der Stadt Stuttgart abzuschließen, mit dem gesichert wird, dass der Klärschlamm in der Anlage Stuttgart-Mühlhausen verbrannt wird. Gleichzeitig wurde die Firma Schaal und Müller aus Ditzingen beauftragt, den Klärschlamm per Lastwagen nach Stuttgart-Mühlhausen zu transportieren.

In Mühlhausen Klärschlamm verbrennen zu lassen, kostet derzeit 62,14 Euro pro Tonne. In Rutesheim fallen im Jahr zwischen 800 und 900 Tonnen an. Die Transportkosten liegen gegenwärtig bei von 14,40 Euro die Tonne.

Im Vertrag vom Oktober des Jahres 2018 wurde vereinbart, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Vertragspartnern erstmals bis spätestens 30. Juni 2023 auf den 31. Dezember 2024 gekündigt werden kann. Nach Ablauf des 31. Dezember 2024 kann jeder Vertragspartner den Vertrag jeweils bis zum 30. Juni zum Jahresende desselben Jahres kündigen.

Vertrag läuft bis 2025

Um eine noch größere Sicherheit für die Entsorgung des Klärschlamms zu erreichen, ist Rutesheim an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Stuttgart mit der Bitte herangetreten, die Vertragslaufzeit zu verlängern. In einem Schreiben hat nun die Landeshauptstadt mitgeteilt, dass sie einer Vertragsänderung mit neuem Inhalt zustimmt. Darin soll festgehalten werden, dass der Vertrag von beiden Seiten erstmals bis spätestens 30. Juni 2023 auf den 31. Dezember 2025 gekündigt werden kann.

Nicht auf Ablehnung, aber auch nicht auf überschwängliche Zustimmung ist im Rutesheimer Gemeinderat die Idee von der Gründung eines „Zweckverbandes Klärschlammverwertung Böblingen“ gestoßen. Begrüßt wurde die Initiative, doch man wolle die Entwicklung abwarten, hieß es seinerzeit. Das angestrebte Modell sieht vor, dass die Kommunen im Landkreis Böblingen dem Zweckverband beitreten und dieser dann eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen baut.

Was die Rutesheimer Stadträte und die Verwaltung zur Zurückhaltung veranlasst hat, war auch eine erste Machbarkeitsstudie. In dieser wurde errechnet, dass die voraussichtlichen Entsorgungskosten deutlich mehr als 100 Euro pro Tonne Klärschlamm betragen werden – das ist deutlich mehr als die Stadt jetzt bezahlt.