Wer Wohnungen zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei der Stadt Leonberg melden. Die ist bei Mietverhältnissen auch Vertragspartner.

Insgesamt 178 Geflüchtete teilt das Landratsamt Böblingen der Stadt Leonberg bis Ende des Jahres zu. Die städtischen Einrichtungen sind aber bereits jetzt voll ausgelastet. Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen kann, kann sich bei der Stadt melden.

 

Mit wem wird der Vertrag abgeschlossen?

Mietvertragspartner ist die Stadt Leonberg. Sie übernimmt die Mietzahlungen. Ein Ausfallrisiko für Mieten gibt es daher nicht. Den Bewohnern wird die Wohnung durch Verwaltungsverfügung zugewiesen, sodass übliche mietvertragliche Bindungen zwischen der Stadt und dem Wohnungsnutzern nicht zur Anwendung kommen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte?

Ansprechpartner ist das Amt für Gebäudemanagement. Wen eine Wohnung oder Immobilie angeboten wird, findet zunächst eine Besichtigung statt. Ebenso wird das Umfeld betrachtet. Ziel ist immer eine sozial verträgliche Unterbringung der Menschen.

Wer übernimmt Renovierungskosten?

Sollten vor der Vermietung kleinere Renovierungsarbeiten notwendig sein, kann die Stadt in Absprache mit dem Eigentümer die Kosten dafür übernehmen und sich um die Abwicklung kümmern. Grundsätzlich kann der Vermieter die übliche Kaution erhalten. Der Vermieter trägt kein Risiko und kann sich sicher sein, den Wohnraum in vertragsgemäßem Zustand zurückzuerhalten.

Wer haftet für etwaige Schäden?

Die Stadt Leonberg als Vertragspartner haftet für die Bewohner und kommt für von ihnen verursachte Schäden auf.

Wonach richtet sich die Höhe der Miete?

Die Miete richtet sich nach dem Zustand des Objekts und kann die Obergrenzen des örtlichen Mietspiegels im Einzelfall um bis zu 15 Prozent übersteigen.

Wer ist Ansprechpartner, wenn es während des Mietverhältnisses Probleme gibt?

Die Stadt stellt für alle vertraglichen und technischen Fragen einen Ansprechpartner.

Ist eine befristete Vermietung möglich?

Der Mietvertrag ist in jedem Fall auf mindestens ein Jahr befristet.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Mietvertrag endet nach Ablauf der Befristung und kann mit beiderseitigem Einverständnis verlängert werden.

Wie viele Flüchtlinge darf ich in einer Wohnung unterbringen?

Personenzahl und Wohnungsgröße müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Stadt achtet auf soziale Verträglichkeit.

Welche Kriterien müssen gelten?

Generell alle, die auch für eine private Vermietung gelten: im Hinblick auf Zustand, sanitäre Einrichtungen, Heizung.

Was mache ich, wenn andere Familienmitglieder nachziehen wollen?

Die Stadt legt mit dem Vermieter eine Obergrenze für die Belegung fest.

Kann ich ein einzelnes Zimmer anbieten?

Wenn ein einzelnes Zimmer einen abgeschlossenen Bereich darstellt, etwa eine Einliegerwohnung, dann kommen auch kleine Objekte zur Anmietung infrage. Einzelne Zimmer in selbst genutzten Wohnungen und Häusern werden nicht angemietet.

Wo gibt es Unterstützung, falls die Mieter Hilfe benötigen?

Die Vermieter können sich an den Sozialen Dienst der Stadt Leonberg, Telefon 990-2422, wenden. Alle weiteren Fragen erteilt das Amt für Gebäudemanagement unter der Telefonnummer: 990-3215 oder -3216. Außerdem können Fragen auch per Mail unter anmietung@leonberg.de eingereicht werden.