Die insgesamt 368 Beschäftigten an Schulen und Kitas der Stadt können sich zweimal wöchentlich testen lassen.

Renningen - Zum 22. Februar ist der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas und Grundschulen wieder aufgenommen worden. Seither hat das Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich zweimal pro Woche anlasslos auf das Coronavirus testen zu lassen. Das Land Baden-Württemberg übernimmt die anfallenden Kosten, die Tests stammen aus der Notreserve des Landes. Die Testungen werden mittels Antigenschnelltest durchgeführt. Diese Möglichkeit gilt vorerst bis zum 31. März.

 

In Renningen sind insgesamt 368 Personen in den Schulen und Kitas der Stadt beschäftigt (inklusive Lehrpersonal der Schulen). Die Stadt hat vom kostenlosen Testangebot Gebrauch gemacht und 4300 Schnelltestkits für pädagogisches Personal bestellt. Diese sind seit dieser Woche im Einsatz. Die Stadtverwaltung bietet den Beschäftigten in Schulen und Kitas somit leicht zugängliche und wohnortnahe Testmöglichkeiten an. Durch regelmäßige und anlasslose Schnelltests besteht die Möglichkeit, in nächster Zeit wieder mehr Normalität an den Kitas und Schulen erlangen zu können.

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In Renningen wird derzeit bei den Antigen-Tests in den Kindertageseinrichtungen wie folgt vorgegangen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer medizinischen Ausbildung werden nach Einweisung durch eine Corona-Schwerpunktpraxis die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen vor Ort selbst testen.

Einrichtungen, in denen Mitarbeiter mit einer medizinischen Ausbildung arbeiten, bekommen den entsprechenden Vorrat an Testkits durch die Stadtverwaltung und lagern diesen dann vor Ort in der Einrichtung.

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In Einrichtungen, in denen dagegen kein medizinisches Personal vor Ort ist, wird eine medizinische Fachkraft – die bereits gegen das Coronavirus geimpft worden ist – die Schnelltests an jeweils zwei Terminen pro Woche vor Ort durchführen. Als dritte Möglichkeit können sich die Mitarbeiter aber auch direkt in einer der anerkannten Corona-Schwerpunktpraxen testen lassen. Für das Personal an den Schulen werden Berechtigungsscheine ausgestellt, mit denen die Lehrkräfte und das Schulpersonal dann bei den Testzentren und Hausärzten einen Schnelltest machen können.