Das Regierungspräsidium hat ein neues Planungsbüro beauftragt. Ohne diese Pläne könne man noch nicht mit den Grundstückseigentümern verhandeln, sagt Leonberg.

Leonberg - Der noch nicht vorhandene Radweg entlang der Landesstraße 1137 von Leonberg nach Ditzingen – die bis 2020 noch die Bundesstraße 295 war – sorgt für Diskussionen und wirft viele Fragen auf. Zuletzt hatte der Leonberger Planungsausschuss in seiner Dezember-Sitzung die Verwaltung aufgefordert, sie solle sich endlich für die Verwirklichung dieses Projektes einsetzen. Die Stadt Leonberg sagt, sie stehe in engem Kontakt mit dem Regierungspräsidium, das wiederum für die baulichen Maßnahmen zuständig ist.

 

Die ursprünglichen Planungen für diesen Radweg liegen bereits einige Jahre zurück, die Machbarkeitsstudie dazu wurde von der Stadt beauftragt. Die anschließende Planung der Anpassung der Straße – also der Rückstufung der Bundesstraße 295 zur Landesstraße 1137 – sowie des Radweges lag dann bei Regierungspräsidium Stuttgart (RPS). Der dafür erforderliche Grunderwerb sollte von der Stadt übernommen werden. „Gemeinsam hatte man sich entsprechend soweit abgestimmt, dass der Bau des Radwegs mit der Straßensanierung 2019 erfolgen kann“, heißt es aus dem Regierungspräsidium.

Keine Einigung mit allen Eigentümern

Die Ausschreibung des RPS hatte daher den kompletten Radweg mit beinhaltet. „Leider hat sich beim Baubeginn 2019 abgezeichnet, dass der Grunderwerb seitens der Stadt nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Trotz verschiedener Gespräche der Stadt mit den Eigentümern konnte keine Einigung mit allen Eigentümern während der Bauzeit erzielt werden“, sagt RPS-Pressereferentin Lisa Schlager. Deshalb hätten auch im Jahr 2020 die Arbeiten nicht weiter verfolgt werden können.

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Ein Thema bei diesen Gesprächen sei die Festlegung der Breite des Weges gewesen. Der Radweg war ursprünglich auf 2,5 Meter geplant. Zur Erschließung wollte die Stadt diesen auf drei Meter erweitern. Dies war auch so abgestimmt und in den Ausschreibungen hinterlegt. Dann allerdings hätten einige Grundstückseigentümer die Forderung gestellt, den Weg mindestens 3,5 Meter breit zu bauen.

Regierungspräsidium beauftragt neues Planungsbüro

„In Summe führte es dazu, dass der Weg nicht auf Basis der ursprünglichen Ausschreibung beziehungsweise Planung umzusetzen war. In der Folge musste auch für die weiter nötigen Gespräche und Abstimmungen der Stadt mit den Eigentümern die Planung überarbeitet werden“, so die Erklärung aus dem Regierungspräsidium. Den neuesten zugesagten Termin für die Vorlage der Grunderwerbspläne für Ende Januar 2022 könne das RPS allerdings nicht bestätigen, bedauert die Pressereferentin.

„Leider hat das beauftragte Büro aus Kapazitätsgründen keine konkrete Terminzusage machen können, bis wann die Unterlagen geliefert werden. Man hat sich in der Folge mit dem Büro darauf geeinigt, den Vertrag einvernehmlich aufzulösen, da es dem RPS möglich war, ein Büro zu finden, das eine zeitnahe Fortsetzung der Planungsarbeiten zusichern konnte.“ Die Unterlagen zum Grunderwerb würden von diesem neuen Büro bis Ende Februar erstellt.

Darüber wurde die Stadt Leonberg erst kürzlich informiert. „Wir sind sehr daran interessiert, dass der Radweg endlich gebaut wird, doch für die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern brauchen wir eben eine Basis, die uns das Regierungspräsidium zur Verfügung stellt, damit wir wissen, was die Grundstücke wert sind“, betont Sebastian Küster, der Pressesprecher der Stadt Leonberg.

Missverständnis ist geklärt

Gleichzeitig räumt er mit einem Missverständnis auf, zu dem es im Zusammenhang mit der Frage gekommen war, ob Radfahrer die Landesstraße 1137 nutzen dürfen. „Radfahrer dürfen auf der Straße fahren.“ Ein Verkehrsschild in Fahrtrichtung Leonberg – ein rot umrandetes Dreieck mit einem Fahrrad drauf – warnt Verkehrsteilnehmer lediglich zur Vorsicht und bittet um Rücksicht, da hier in diesem Bereich Radfahrer die Straße kreuzen könnten.

„In beiden Richtungen steht kein Schild, welches Mitbürgern mit Fahrrad die Nutzung der Straße untersagen würde. Nur der neue Geh- und Radweg zwischen Hasenbrünnele und Ampel an der Ortseinfahrt nach Leonberg ist in beiden Richtungen benutzungspflichtig. Dennoch darf man auf dem Weg dorthin selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren“, klärt Volker Gardain vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Ortsgruppe Strohgäu, auf.

ADFC fordert kurzfristig Zwischenlösung

Ob dies angesichts des schnellen Fahrzeugverkehrs an dieser Stelle zu allen Zeiten angenehm sei, stehe auf einem anderen Blatt. „Da es bis zur Fertigstellung der durchgängigen Verbindung für den Radverkehr nach Ditzingen noch absehbar lange dauern wird, wäre es aus Sicht der Radfahrenden dringend geboten, wenigstens den bestehenden Schotterstreifen vom Hasenbrünnele (ab Einmündung des Tilgshäusleswegs) bergab noch etwa 200 Meter provisorisch als Weg bereitzustellen. Damit könnte wenigstens Gerlingen über Feldwege auf sicheren Wegen erreicht werden“, schlägt Volker Gardain vor.

„Wir schauen, ob wir parallel noch was anderes machen können“, sagt Leonbergs Sprecher Sebastian Küster und versichert, dass die Stadt an diesem Thema dran ist.