Zwei 19-Jährige sind wegen WhatsApp-Stickern mit Hakenkreuzen angeklagt.

Leonberg - Eigentlich wollten sich die Teenager aus Renningen und Weil der Stadt nur einen Spaß erlauben – doch der vermeintliche Jux endete für sie auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts. Beide stellten Anfang Februar vergangenen Jahres sogenannte Sticker in eine WhatsApp-Gruppe, zu der 56 Menschen Zugang hatten. Der 19-Jährige aus Weil der Stadt postete zwei Bilder mit einem Hakenkreuz, der 19-Jährige aus Renningen eines mit einem Boot mit schwarzen Flüchtlingen und einem Hitler-Gesicht, dazu der Text „Mega, die mach ich zu Brennholz.“ Beide mussten sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Letzterer zudem noch wegen Volksverhetzung verantworten.

 

Beide räumten die Taten unumwunden ein und gaben an, in jugendlichem Leichtsinn gehandelt zu haben. Dennoch hakte Amtsrichterin Sandra De Falco intensiv nach: „Entsprechen diese Sticker Ihrer politischen Gesinnung? Haben Sie Kontakte in die rechte Szene?“ Beide verneinten dies nachdrücklich und erklärten, die Sache habe sich in der Whats-App-Gruppe hochgeschaukelt. „Wir haben uns geradezu duelliert, wer den krassesten Sticker rein- stellt“, meinte der Jugendliche aus Weil der Stadt. Der Renninger, der eine Abiturnote von 2,1 geschafft hatte, meinte, er habe auch einmal etwas posten wollen und habe einen Sticker genommen, den er selbst zugeschickt bekommen habe.

Angeklagter will Grundschullehrer werden

Besonders unangenehm war die Situation für den 19-Jährigen aus Weil der Stadt, der angab, später einmal Grundschullehrer werden zu wollen. „Es macht mir übel Spaß, mit Kindern zu arbeiten“, erklärte er. Umso klarer müsse es dann aber doch sein, dass so etwas ein No-Go sei, stellte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe klar. Inzwischen ist sich der Weil der Städter bewusst, dass er eine Dummheit begangen hat. „Ich habe meinen Freunden davon abgeraten und ihnen gesagt, dass man sich nur Dreck am Stecken einfängt“, erklärte er der Richterin.

Am Ende waren sich Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht einig, dass die Taten bestraft werden müssen – allerdings nicht allzu hart. Der 19-Jährige aus Weil der Stadt, der einen Voreintrag wegen Beleidigung hat, muss 15 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen Aufsatz schreiben, in dem er sich kritisch mit der Verwendung von Hakenkreuzen im Dritten Reich auseinandersetzt.

Der Renninger, der zusätzlich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, muss 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich in seinem Aufsatz mit der Diskriminierung von Minderheiten im Dritten Reich befassen. „Ich hoffe, dass Sie diese Arbeit für das Thema sensibilisiert“, meinte Richterin Sandra De Falco in ihrer Urteilsbegründung. Dass die Sticker nicht aus einer Gesinnung, sondern nur aus einer Gruppendynamik heraus benutzt worden seien, mache es in der Sache nicht besser. „Eigentlich sollten Sie in der Schule genug über den Nationalsozialismus gelernt haben“, meinte die Richterin.