Der 40-Jährige steht deshalb nun vor Gericht. Das siebte Kind ist bereits unterwegs.

Leonberg - Ich habe viel falsch gemacht in meinem Leben, aber jetzt bin ich auf einem guten Weg“, sagt der 40-jährige Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts, der bereits neun Vorstrafen hat und sogar schon im Gefängnis gesessen ist. Ihn drücken Schulden von rund 50000 Euro, er bereitet zusammen mit einem Berater seine Privatinsolvenz vor. Derzeit lebt er mit seiner dritten Frau und einer zehn Monate alten Tochter zusammen, aus seinen ersten beiden Beziehungen stammen fünf Kinder. Und das ist noch nicht das Ende: Im Dezember soll Kind Nummer sieben zur Welt kommen, „obwohl wir verhütet haben“, wie der 40-Jährige betont.

 

Da kann es finanziell schon mal eng werden: Probleme im Privatleben und am Arbeitsplatz haben dem gelernten Drucker einen Prozess wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eingebracht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, zwischen Mai und Oktober 2018 keinen Unterhalt an seine zweite Frau und ihre drei gemeinsamen Kinder in Weil der Stadt gezahlt zu haben, obwohl er laut einer Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, diese monatlich mit knapp 750 Euro zu unterstützen.

Kann er zahlen oder nicht?

Dazu sei er auch zumindest teilweise in der Lage gewesen, da er von seiner Firma im Mai noch Gehalt sowie eine Abfindung erhalten habe und ab Juni Arbeitslosengeld in Höhe von 1350 Euro im Monat bezogen habe. Durch sein Verhalten habe er den Bedarf der Familie aus Weil der Stadt gefährdet, diese habe öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Zudem habe er die Kündigung in seiner Firma durch unentschuldigte Fehlzeiten selbst verschuldet.

Der Angeklagte erklärte, er wolle seinen Unterhaltspflichten gern nachkommen, aber er wisse nicht, wie er das ihm zur Verfügung stehende Geld verteilen solle. „Ich war im vergangenen Jahr in einer schwierigen Situation“, meinte der sechsfache Familienvater. Seine jetzige Partnerin habe als Altenpflegerin nichts mehr hinzuverdienen können, nachdem sie schwanger gewesen sei. In seiner Firma habe es massive Probleme gegeben, da seine zweite Frau dorthin starke Beziehungen gehabt habe. „Ich war psychisch massiv angeschlagen“, meinte der Angeklagte.

„Ich stand da mit nichts“

Er sei dann in Weil der Stadt aus der Wohnung ausgezogen und habe seinen kompletten Haushalt dort gelassen. „Ich stand da mit nichts“, sagte der 40-Jährige. Er habe sich dann von seiner Mutter Geld geliehen und über Ebay gebrauchte Möbel für eine neue Wohnung gekauft. Die Kaution habe seine Partnerin bezahlt. „Als ich dann noch ein Babybett und einen Kinderwagen für mein jüngstes Kind kaufen musste, war das Geld weg“, rechtfertigte sich der Angeklagte.

„Mein Mitleid hält sich in Grenzen“, hielt ihm Amtsrichter Thomas Krüger entgegen. Seine zweite Frau und ihre drei Kinder wären auch vor dem Nichts gestanden, wenn sie nicht Unterhaltsvorschüsse vom Landratsamt bekommen hätten. Er hätte das Geld besser aufteilen müssen, sagte der Richter zu dem 40-Jährigen, der sich inzwischen in einer neuen Firma etabliert hat und sogar mit einer Gehaltserhöhung rechnet.

Kleinstbeträge könne er entrichten

In die gleiche Kerbe hieb auch die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer: „Das Leben im Umkreis Stuttgart ist teuer, und als Alleinverdiener für bald sieben Kinder kann es schon mal finanziell eng werden“, sagte sie. Dennoch habe er eine Straftat begangen, da er gar nichts an seine zweite Frau und ihre Kinder gezahlt habe. „Und Sie schlittern schon wieder in die nächste Straftat, wenn sie mit ihrem neuen regelmäßigen Einkommen an die ersten fünf Kinder nichts zahlen“, fügte sie hinzu. „Ich bin bereit, Kleinstbeträge zu zahlen“, entgegnete der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Amtsrichter Krüger verurteilte den 40-Jährigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für ihn hätten sein Geständnis gesprochen und die Tatsache, dass es sich nur um einen relativ kurzen Zeitraum gehandelt habe. „Schauen Sie, dass sie für die Zukunft schnellstmöglich eine Regelung finden“, gab Krüger dem Mann als Rat mit auf den Weg. Ein Bewährungshelfer soll ihn dabei unterstützen.