Bewährung war nicht mehr drin: Der 41-jährige Angeklagte hat bereits 26 Vorstrafen auf dem Kerbholz.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank des   Leonberger Amtsgerichts ist wahrlich kein Unbekannter für die Amtsrichterin Jasmin Steinhart. Nicht weniger als 26 Vorstrafen stehen in seinem Register, davon elf wegen Schwarzfahrens. Und nun steht er erneut vor Gericht, weil er im Januar, Februar und April dieses Jahres wiederum ohne gültigen Fahrschein in der Linie S 6 der S-Bahn in Höfingen erwischt worden ist.

 

„Da drängt sich schon die Frage auf, warum machen Sie das – nur wenige Wochen, nachdem sie wegen Schwarzfahrens verurteilt worden sind?“, fragte Steinhart den 41-jährigen Mann, der wegen versuchten Betrugs und Schwarzfahrens angeklagt ist. „Das Geld ist bei mir schon ab und zu mal knapp“, meinte der Stuttgarter, der von Hartz IV lebt und nach eigenen Angaben 50 000 Euro Schulden hat.

Gemeinnützige Arbeit nicht erbracht

Die Bahn habe er benutzt, um zu seiner Freundin zu kommen. Als ihn die Richterin fragte, ob ihm diese nicht Geld für den Fahrschein geben könne, antwortete der Mann mit leiser Stimme: „Ich habe sie schon so oft gefragt und wollte sie nicht noch mal um Geld bitten.“

Die Richterin wies den 41-Jährigen darauf hin, dass es nicht gut für ihn aussehe: Er stehe unter Bewährung, und ihr sei gemeldet worden, dass er die verhängte gemeinnützige Arbeit nicht erbracht habe. „Eigentlich müssten Sie deswegen eine Aufforderung zum Haftantritt bekommen haben“, meinte Steinhart.

Haftstrafe nicht angetreten

Die Richterin rang anschließend um Fassung, als der Angeklagte ihr erklärte, er sei tatsächlich aufgefordert worden, Anfang Oktober zur Haft im Gefängnis von Bruchsal anzutreten, er sei aber dort nicht hingegangen.

Angesichts dieses Verhaltens sah sich der Staatsanwalt anschließend veranlasst, für den Angeklagten eine Haftstrafe von dreieinhalb Monaten ohne Bewährung zu fordern, obwohl der Schaden der Deutschen Bahn für die drei Schwarzfahrten gerade einmal 7,50 Euro betrug. Der Verteidiger des 41-Jährigen bat darum, nochmals eine Bewährungsstrafe zu verhängen: „Er braucht die kontrollierende Hand eines Bewährungshelfers, die seiner Betreuerin im Wohnheim reicht offenbar nicht aus“, meinte der Rechtsanwalt.

Als Richterin Steinhart den Mann am Ende des Prozesses, wie vom Staatsanwalt gefordert, wegen versuchten Betrugs und Schwarzfahrens zu einer dreieinhalbmonatigen Haftstrafe verurteilte, schimmerten Tränen in den Augen des 41-Jährigen. Das Innere eines Gefängnisses kennt er aus früheren Aufenthalten nur allzu gut.