Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung und einer Unterredung mit seinem Verteidiger räumte er dann aber ein, dass er von Anfang an um das Falschgeld gewusst habe – wie er es auch schon bei der Polizei gestanden hatte.
Marihuana in der Wohnung
Einen genauen Plan für die weiteren Blüten habe es nicht gegeben: „Nachdem es schon beim ersten Versuch nicht geklappt hat, habe ich alle 18 Scheine meinem Bekannten zurückgegeben“, erklärte der Angeklagte. Die fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung dort nicht, wohl aber Marihuana. Der Renninger erklärte zudem, er habe bei seinem flüchtigen Bekannten auch falsche 50-Euro-Scheine gesehen.
Den gefälschten Zehn-Euro-Schein, den der Tankstellenmitarbeiter einbehalten hatte, schickte die Kriminalpolizei an die Deutsche Bundesbank zur Begutachtung. Diese erklärte in einem Bericht, in Dicke und Griffigkeit käme dieser einem echten Geldschein sehr nahe.
Blüte zur Täuschung geeignet
Der Druck sei jedoch leicht unscharf und kontrastarm, die Färbung etwas zu hell. Zudem fehlten bestimmte Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen, Bewegungselemente und Sicherheitsfaden. Dennoch sei der Schein zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Renninger. Sein Verteidiger plädierte auf eine „milde Strafe“.
„Dilettantische Qualität“
Amtsrichterin Sandra De Falco und ihre Schöffen verurteilten den 37-Jährigen letztendlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Geldfälschung und versuchten Betrugs. Zudem muss der Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er schon bei der Polizei ein frühes Geständnis abgelegt und sich damit selbst belastet habe. Darüber hinaus habe er die Ermittlungen gegen seinen Bekannten gefördert und sei nicht vorbestraft. „Und schließlich war die Banknote von sehr dilettantischer Qualität, so dass es sogar einem Laien umgehend aufgefallen ist“, schloss De Falco in ihrer Urteilsbegründung.