Ein 37-Jähriger will an einer Tankstelle mit einem gefälschten Zehn-Euro-Schein bezahlen. Doch der Kassierer wird misstrauisch und behält das Falschgeld ein.

Der falsche Zehn-Euro-Schein, mit dem der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts im Dezember 2020 bei einer Tankstelle in Leonberg zwei Energy-Drinks bezahlen wollte, war nicht von besonders guter Qualität. „Das war Falschgeld aus China, das man im Darknet beziehen kann“, erklärte ein Beamter der Kriminalpolizei später im Zeugenstand.

 

Auch der Kassierer an der Tankstelle erkannte die Fälschung sofort und rief die Polizei. Über das Autokennzeichen ermittelte diese einen 37-jährigen Renninger, der sich deswegen jetzt wegen Geldfälschung und versuchten Betrugs vor dem Amtsgericht Leonberg verantworten musste.

Falschgeld auf Kommission

Mitangeklagt war ein Bekannter von ihm, der ihm insgesamt 18 falsche Scheine gegeben hatte. Dieser erschien jedoch nicht vor Gericht, gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen und eine Fahndung in Gang gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Renninger vor, versucht zu haben, die Blüten in Umlauf zu bringen. Er habe das Falschgeld auf Kommissionsbasis übernommen. Bei Erfolg hätte er 40 bis 50 Euro an seinen Bekannten zahlen sollen.

Angeklagter gesteht

Der Renninger bestritt zunächst, gewusst zu haben, dass es sich um gefälschte Banknoten handle. Er habe dem Mann an der Tankstelle auch umgehend echtes Geld gegeben, als dieser ihn darauf hingewiesen habe.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung und einer Unterredung mit seinem Verteidiger räumte er dann aber ein, dass er von Anfang an um das Falschgeld gewusst habe – wie er es auch schon bei der Polizei gestanden hatte.

Marihuana in der Wohnung

Einen genauen Plan für die weiteren Blüten habe es nicht gegeben: „Nachdem es schon beim ersten Versuch nicht geklappt hat, habe ich alle 18 Scheine meinem Bekannten zurückgegeben“, erklärte der Angeklagte. Die fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung dort nicht, wohl aber Marihuana. Der Renninger erklärte zudem, er habe bei seinem flüchtigen Bekannten auch falsche 50-Euro-Scheine gesehen.

Den gefälschten Zehn-Euro-Schein, den der Tankstellenmitarbeiter einbehalten hatte, schickte die Kriminalpolizei an die Deutsche Bundesbank zur Begutachtung. Diese erklärte in einem Bericht, in Dicke und Griffigkeit käme dieser einem echten Geldschein sehr nahe.

Blüte zur Täuschung geeignet

Der Druck sei jedoch leicht unscharf und kontrastarm, die Färbung etwas zu hell. Zudem fehlten bestimmte Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen, Bewegungselemente und Sicherheitsfaden. Dennoch sei der Schein zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Renninger. Sein Verteidiger plädierte auf eine „milde Strafe“.

„Dilettantische Qualität“

Amtsrichterin Sandra De Falco und ihre Schöffen verurteilten den 37-Jährigen letztendlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Geldfälschung und versuchten Betrugs. Zudem muss der Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er schon bei der Polizei ein frühes Geständnis abgelegt und sich damit selbst belastet habe. Darüber hinaus habe er die Ermittlungen gegen seinen Bekannten gefördert und sei nicht vorbestraft. „Und schließlich war die Banknote von sehr dilettantischer Qualität, so dass es sogar einem Laien umgehend aufgefallen ist“, schloss De Falco in ihrer Urteilsbegründung.