33-Jährige wird vom Amtsgericht wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Leonberg - Für die engagierte Verteidigerin der Angeklagten ist die Anklageschrift „ein Seitentritt in Richtung einer unbescholtenen Ehefrau“. Diese Anklage wirft der 33-Jährigen Geldwäsche vor. Zum Nachteil gereichte es ihr, dass ihr Lebenspartner, mit dem sie zwei Kinder hat und seit 2005 zusammenlebt, wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, dass sie im Wissen um den „schwunghaften Handel mit Rauschgift“ Gelder von ihm auf einem Konto verwahrt hatte und davon die Miete, Einkäufe sowie Steuer und Versicherungen für das gemeinsame Auto bezahlte. Zwischen September 2015 und Mai 2016 habe die Leonbergerin insgesamt 38-mal Beträge zwischen 50 und 2800 Euro, die aus Drogengeschäften stammten, eingezahlt. Insgesamt seien so fast 42 000 Euro auf dem Konto gelandet, das 2009 eingerichtet wurde.

 

Hat ein Freund Geld geliehen?

Die 33-Jährige räumte unumwunden ein, dass sie Gelder auf das Konto eingezahlt habe. „Es ist aber nach so langer Zeit nicht mehr möglich, sämtliche Einzahlungen zu belegen“, monierte die Verteidigerin. Das Geld sei in der Familie 2015 und 2016 knapp gewesen, da sie nach der Geburt ihres ersten Kindes zu Hause geblieben sei. Zudem sei bei ihr eine schwere Krankheit diagnostiziert worden und sie habe sich einer Operation und einer teuren Therapie unterziehen müssen.

„Unter anderem hat ihr ein Freund in dieser schweren Zeit 20 000 Euro geliehen“, führte die Verteidigerin als Beispiel für eine Einzahlung an, für die es keine Belege gebe. Es sei aber natürlich nicht ausgeschlossen, dass auch Gelder aus Rauschgiftgeschäften geflossen seien.

Kein Arbeitsdienst wegen Krankheit

Richter Thomas Krüger empfahl dennoch, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten zu akzeptieren. „Normalerweise rechnet man bei Geldwäsche pro 5000 Euro mit einem Jahr Freiheitsstrafe, da kommen Sie gut weg“, betonte er. Nach kurzer Beratung nahm die Angeklagte die zehnmonatige Bewährungsstrafe an.

Abgesehen wurde jedoch angesichts des Gesundheitszustandes der Frau von den zusätzlich verhängten 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Stattdessen muss sie nun 600 Euro in Raten an den Förderverein „Sicherer Landkreis Böblingen“ bezahlen. Richter Krüger betonte, zulasten der Frau habe nur der hohe Betrag von mehr als 40 000 Euro gesprochen. Zu ihren Gunsten sei jedoch berücksichtigt worden, dass sie ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und die Taten schon lange zurückgelegen hätten.