Hat der Lexus-Fahrer einen Lastwagen überholt, obwohl er keine freie Sicht hatte?

Leonberg - „Mir geht es nicht gut“, sagt der groß gewachsene Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichtes, der vom Leben gebeugt wirkt. Mit seinem Vater floh er 1980 aus Rumänien nach Deutschland, wo er zunächst eine gut bezahlte Stelle als Facharbeiter fand und sich zum Techniker für Feinwerkmechanik weiterbildete. Doch nach sieben Operationen an seinem Fuß ist er seit eineinhalb Jahren krankgeschrieben, vor dem Sozialgericht kämpft er um eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

 

Eine Physiotherapiepraxis, die er für seine Frau gekauft hat, läuft auch nicht, derzeit hat er rund 7000 Euro Schulden deswegen. Zudem wurde vor Kurzem sein Computer aus seiner Wohnung im vierten Stock gestohlen. Und nun sollte der Mann aus dem Enzkreis laut eines Strafbefehls auch noch 5000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zahlen.

„Habe die Situation falsch eingeschätzt“

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Dezember vergangenen Jahres auf der Kreisstraße 1013 auf der Gemarkung Renningen mit seinem Lexus an einer unübersichtlichen Stelle einen Sattelzug überholt zu haben, obwohl er keine freie Sicht gehabt habe. Daher habe er einen entgegenkommenden Mercedes gestreift und einen Schaden von rund 15 000 Euro verursacht, der nur deshalb nicht höher ausgefallen sei, da die entgegenkommende Fahrerin geistesgegenwärtig ausgewichen sei.

Den Überholvorgang räumte der Angeklagte vor Gericht unumwunden ein: „Ich kenne die Strecke gut, ich fahre regelmäßig dort vorbei“, sagte der 59-Jährige. Aber er habe die Situation falsch eingeschätzt. „Ich dachte, dass ich die Lichter des Gegenverkehrs erkenne“, führte er weiter aus. Als er sie gesehen habe, sei es zum Bremsen zu spät gewesen, er habe sich nur noch am Lenkrad festgehalten.

Die Fahrerin des Mercedes erklärte, sie sei sich zunächst nicht sicher gewesen, ob der Sattelzug die Spur halte. Als sie festgestellt habe, dass ihr nicht nur der Lastwagen, sondern auch noch ein anderes Auto entgegenkomme, sei sie nur noch nach rechts ausgewichen und habe gehofft, dass es nicht krache. „Aber es hat gekracht“, berichtete die 23-jährige Studentin, die nach dem Vorfall drei Wochen lang mit Schmerzen leben musste.

Entschuldigung persönlich und per Brief

Der Angeklagte habe sich jedoch sehr nett verhalten. Er habe sich noch am gleichen Abend für den Unfall entschuldigt und ihr später auch einen Brief geschrieben. Zudem habe er ihr angeboten, sich kostenlos in seiner Physiotherapiepraxis behandeln zu lassen.

Am Ende der Beweisaufnahme merkte Amtsrichter Thomas Krüger an, dass es für eine Verurteilung möglicherweise an der dafür nötigen Rücksichtslosigkeit und groben Verkehrswidrigkeit fehlen könnte. Dies sah auch der Staatsanwalt so und regte an, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 600 Euro einzustellen, da der Angeklagte geständig und ein Ersttäter sei.

Beeindruckt zeigten sich Richter und Staatsanwalt auch davon, dass der Angeklagte sich freiwillig einer verkehrspsychologischen Beratung unterzogen hatte. Daher wurde das Verfahren eingestellt, und der Angeklagte bekam am Ende sogar seinen Führerschein zurück, der ihm seit dem Unfall im Dezember 2018 entzogen worden war.