Ein 25-Jähriger steht vor Gericht, weil er Eintrittskarten und Smartphones bei Ebay anbietet, die er gar nicht besitzt.

Leonberg - Die Corona-Pandemie hat zu sichtbaren Veränderungen im großen Sitzungssaal des Leonberger Amtsgerichts geführt: Die Vorsitzende Richterin Sandra De Falco und ihre zwei Schöffen sind durch große Plexiglasscheiben getrennt, ebenso die Urkundsbeamtin, die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Angeklagte. Dieser kommt direkt aus dem Gefängnis in Stammheim und hat mit seinen 25 Jahren schon viel Tragik in seinem Leben erlebt.

 

Der Mann aus einer Kreisstadt schaffte den Realschulabschluss und begann eine Lehre als Speditionskaufmann. Doch seine Mutter war Alkoholikerin, der Vater trennte sich von ihr. Der Stiefvater konnte sich nicht um seine Arbeit und vier Kinder kümmern. Mit 19 zog der Angeklagte aus. Als sich seine Freundin nach viereinhalb Jahren von ihm trennte, verlor er den Halt: Er spielte, nahm Drogen und verfiel dem Alkohol. Seine Miete konnte er nicht mehr bezahlen, und er lebte eine Zeit lang auf der Straße.

Tod der Mutter wirft ihn aus der Bahn

Als seine Mutter Anfang 2017 starb, geriet er völlig aus der Bahn: Noch mehr Drogen, noch mehr Automatenspiele, im April 2017 landete er auf der Straße in Berlin. „Ich hätte nicht gedacht, dass mich der Tod meiner Mutter so trifft. Ich hatte wegen ihres Alkoholkonsums dauernd Streit mit ihr“, erzählt der 25-Jährige.

Um das Geld für seinen Lebensunterhalt zu besorgen, griff er zu einem Trick, den er immer wieder anwendete. Mithilfe seines Smartphones bot er auf Ebay Kleinanzeigen Dinge zum Verkauf an, die er gar nicht besaß: Notstromaggregate, Smartphones, Eintrittskarten für Konzerte, Festivals und Fußball-Bundesligaspiele.

Erste Verurteilung schon 2018

Die Bezahlung erfolgte auf eines seiner zahlreichen Konten. Als diese nach und nach gesperrt wurden, legte er gefälschte Konten bei Internetbanken an oder nutzte PayPal und Western Union für den Geldtransfer. 2017 wurde er in Berlin festgenommen und Anfang 2018 vom Amtsgericht Leonberg wegen Betrugs in 39 Fällen mit einem Schaden von rund 9000 Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Als er im Juli 2018 aus der Untersuchungshaft kam, schien er die Kurve zu kriegen: Er fand einen Job als Lagerist, wohnte immerhin in einem Obdachlosenheim. Doch als die Polizei ihm mitteilte, dass er wegen weiterer Betrügereien nochmals angeklagt werde, kamen bei ihm die Albträume von Flucht und Verfolgung der vergangenen Monate wieder auf, und er verfiel in das alte Muster aus Alkohol, Drogen und Glücksspiel.

Er verlor seinen Job und landete 2019 wieder in Berlin. Als die Staatsanwaltschaft Berufung beim Landgericht einlegte, war er nicht auffindbar. „Ich habe in Nischen im Bahnhof oder im Vorraum von Banken geschlafen“, erzählt der 25-Jährige. Im Herbst 2019 meldete er sich selbst bei der Polizei und wurde vom Landgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Weitere Fälle angezeigt

Nunmehr muss sich der 25-Jährige erneut vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten: Diesmal geht es um gewerbsmäßigen Betrug in 36 Fällen zwischen November 2016 und Februar 2018 mit einem Gesamtschaden von knapp 11 000 Euro. Die Vorwürfe räumte er unumwunden ein. „Anfangs habe ich noch gedacht, ich zahle die Schulden mit dem Geld zurück, das ich am Spielautomaten gewinne“, erklärt er. Letztendlich sei es immer nur um Geld für die nächste Runde Drogen, Alkohol und fürs Zocken an Spielautomaten gegangen.

Die Hoffnung der Verteidigung auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten machte eine psychiatrische Sachverständige zunichte: Sie stellte fest, dass der junge Mann weder drogen-, noch alkohol- und auch nicht spielsüchtig sei. „Er war stets ausgeglichen und hatte keine Entzugserscheinungen“, erklärte sie.

Das Spielen sei lediglich gewohnheitsmäßig, um Zeit totzuschlagen. Er habe zwar einen schweren Start ins Leben gehabt, doch die zahlreichen Betrügereien seien sogar „eine Leistung“ gewesen, die ein Abhängiger gar nicht geschafft hätte.

„Erklärbar, aber nicht entschuldbar“

Die Staatsanwältin forderte am Ende unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Stuttgart eine Strafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zwar seien sein Geständnis, seine freiwillige Festnahme, seine Schuldeinsicht und seine schwierige Lebenslage positiv zu berücksichtigen. Gegen ihn spreche die Vielzahl der Fälle und der hohe Schaden von 11 000 Euro.

Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von maximal drei Jahren. Der 25-Jährige hoffe auf einen Neuanfang, auch wenn es wegen Corona derzeit im Gefängnis kaum Hilfsangebote gebe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztendlich zu den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren und sieben Monaten Haft. „Ihre Taten sind aufgrund ihrer Vorgeschichte erklärbar, aber nicht entschuldbar“, sagte Richterin De Falco.