Ein junger Mann wird süchtig, dealt selbst. Am BSZ fliegt er schließlich auf. Nun hofft er auf einen Neuanfang.

Leonberg - Der junge Mann hat seine Stirn auf die Tischplatte gelegt und die Hände hinter dem Kopf verschränkt. Tief in sich gesunken wartet er auf das Urteil des Amtsgerichts Leonberg, vor dem er sich wegen Drogenhandels verantworten muss. Äußerlich gelassen nimmt er den Spruch von Richterin Sandra De Falco entgegen, die ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Damit entspricht sie dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers, der eine Bewährungsstrafe als wichtig für seinen Mandanten erachtet hatte. „Er will sich von seiner dunklen Vergangenheit lösen und hat hier vor Gericht seine Geschichte sehr exponiert erzählt“, betonte der Rechtsanwalt.

 

Erst Antidepressiva, dann Rauschgift

Die Geschichte des 26-Jährigen ist äußerst traurig: Bis zu seinem 16. Lebensjahr spielte er Fußball und betrieb Leichtathletik. Dann erlitt er eine halbseitige Gesichtslähmung, deren Ursache bis heute ungeklärt ist, und die sich trotz zahlreicher Therapieversuche nicht heilen ließ.

Der damals 16-Jährige verfiel in Depressionen und schluckte Tabletten, das Gymnasium brach er nach der zehnten Klasse ab. Mit 18 nahm er neben Antidepressiva zum ersten Mal Rauschgift, erst Cannabis, dann Heroin, Opiate und Amphetamine. „Ich habe alles geschluckt, was klingelt“, erzählte er. Er schaffte schließlich den Hauptschulabschluss und jobbte anschließend bei verschiedenen Handwerkern und im Fitnessstudio.

Erfolglose Entzugsversuche

Mit 22 Jahren begann er eine Ausbildung und wähnte sich nach zwei bestandenen Prüfungen auf einem guten Weg. Doch immer wieder fehlte er wegen Krankheiten längerfristig, und als er 2017 im Betrieb einschlief und sein Chef den Rauschgiftkonsum entdeckte, sah dieser keine andere Möglichkeit als zu kündigen. Der Angeklagte ging in eine Entgiftungsklinik, was jedoch keinen Erfolg brachte: „Nach zwei Wochen habe ich wieder angefangen“, berichtete er.

Im September 2018 ließ er sich noch einmal in eine andere Entgiftungsklinik einweisen. Und kurz vor Weihnachten wurde er in eine Suchtklinik in Oberschwaben aufgenommen, wo er noch bis Ende Mai behandelt wurde. „Ich war in einem depressiven Loch und hatte Suizidgedanken. Ich wollte mich einfach wieder mögen“, erklärte der Angeklagte seine Motivation.

Partydrogen und Bargeld

Diese Eigeninitiative bewertete Amtsrichterin Sandra De Falco in ihrem Urteil positiv, in dem sie über einen Vorfall aus dem Jahr 2016 entscheiden musste. Damals hatte die Heimleitung im Berufsschulzentrum Leonberg mitbekommen, dass im Wohnheim Rauschgift konsumiert wurde und die Polizei verständigt. Im Zimmer des Angeklagten stellten die Beamten Marihuanageruch fest und durchsuchten die drei Bewohner. Beim Angeklagten fanden die Polizisten mehrere Haschischtütchen, Ecstasy-Tabletten, weitere Partydrogen und auf dem Bett 2700 Euro Bargeld. Als die Polizei anschließend die eigene Wohnung des 26-Jährigen durchsuchte, stießen die Beamten auf weitere Ecstasy-Tabletten, eine Feinwaage und 58 Gramm Haschisch.

Ausbildung abschließen

Unumwunden räumte der noch nicht vorbestrafte Angeklagte ein, dass er die Drogen zum Großteil für sich gekauft hatte, einen Teil aber auch verkaufen wollte. Unter anderem hatte er kurz zuvor sechs Ecstasy-Tabletten an einen Mitbewohner im Leonberger Wohnheim abgegeben.

Neben der Bewährungsstrafe muss der 26-Jährige, der von Hartz IV lebt, noch 400 Euro an die Suchtberatung Release in Stuttgart zahlen und ein Beratungsgespräch pro Monat führen. Er hofft, im Anschluss an die Therapie eine sogenannte Adaption zur Vorbereitung auf die Rückkehr ins Berufsleben machen zu können. „Ich weiß nicht, ob ich schon stabil genug bin, um gleich wieder arbeiten zu können“, meinte er. Langfristig hofft er, seine Ausbildung abschließen zu können.