Hat eine 27-Jährige ihrem Bruder einen Aschenbecher über den Kopf gezogen?

Leonberg - Eine 27-jährige Syrerin ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt gewesen, weil sie ihrem Bruder im Dezember vergangenen Jahres in der Wohnung ihrer Eltern in Leonberg einen gläsernen Aschenbecher über den Kopf gezogen haben soll, sodass dieser eine Schnittverletzung erlitten habe.

 

Die Mutter von fünf Kindern im Alter zwischen einem und neun Jahren erklärte vor Gericht, sie habe ihren Bruder niemals angegriffen. Ihre Mutter habe sie an besagtem Abend telefonisch zu sich gebeten, weil der Vater krank gewesen sei. Als sie gekommen sei, habe ihre Schwägerin sofort angefangen, sie zu beleidigen und rumzuschreien. „Ich bin aber völlig ruhig geblieben, auch als mein Vater auf einmal auch anfing zu schreien“, führte die fünffache Mutter weiter aus.

Abprallende Glassplitter

Ihr Bruder habe behauptet, sie dürfe gar nicht hier sein, ihre Schwägerin habe sie mit einer Flasche bedroht. Als ihr Bruder dann mit einem Aschenbecher nach ihr schlagen wollte, habe sie ihm in den Arm gegriffen, sodass der Aschenbecher gegen die Wand geprallt sei. Die Schnittverletzung habe sich ihr Bruder durch abprallende Glassplitter zugezogen.

Sie habe ihren Bruder später im Krankenhaus besucht und sei dann von der Polizei vernommen worden, weil ihr Bruder eine Anzeige gegen sie gestellt habe. „Eigentlich wollte ich ihn anzeigen, aber der Polizist sagte mir, das sei nicht möglich, da ich die Angreiferin gewesen sei“, erklärte die 27-Jährige. Sie habe eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zu ihrem Bruder und ihrer Schwester. „Meine Schwägerin hat ein Problem mit meiner Schwester, und ich bin dann zwischen die Fronten geraten“, meinte die Angeklagte.

Aussage gegen Aussage

Die 29-jährige Schwägerin bestätigte den Anklagevorwurf: Die Angeklagte sei mit dem Aschenbecher auf sie losgegangen und habe den Bruder getroffen, der dazwischen gegangen sei. „Meine Kinder haben das gesehen und sagen bis heute, sie hat den Papa geschlagen“, meinte die 29-Jährige.

Da der Bruder sich wegen Rückenschmerzen entschuldigt hatte, verzichteten Amtsrichter Thomas Krüger und die Staatsanwältin auf die Vernehmung der Eltern. „Es steht Aussage gegen Aussage, und die Eltern werden kaum den Anklagevorwurf gegen ihre Tochter bestätigen“, sagte Krüger, der das Verfahren einstellte, da der Tatvorwurf nicht zu beweisen sei.

Die Mutter sagte, das sei eine gute Entscheidung. Es sei eine familiäre Auseinandersetzung gewesen, wie sie in allen Familien vorkomme. Vater, Mutter und die Angeklagte bedankten sich beim Gericht, und die Frauen verließen unter Tränen den Gerichtssaal.