Ein 20-Jähriger fährt mit 1,16 Promille Auto. Jetzt ist der Führerschein für sechs Monate weg.

Leonberg - Man kann es sich irgendwie gar nicht recht vorstellen, dass dieser schmächtige junge Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts so viel Alkohol verträgt. Doch es muss einiges gewesen sein, was der Konstruktionsmechaniker-Azubi in einer Septembernacht im vergangenen Jahr zusammen mit einem Kumpel in sich hineingeschüttet hat. An „ein Sixpack Bier und ein paar Mixgetränke“ meint er sich zu erinnern, doch genau weiß er es nicht mehr.

 

„Ich habe mich fit gefühlt“

Da er bei diesem Kumpel in Stuttgart übernachten wollte, hatte er sein Auto am Vorabend in Ditzingen stehenlassen, wo er arbeitete, und war anschließend mit der S-Bahn in die Landeshauptstadt gefahren. Am nächsten Morgen fuhr er die gleiche Strecke zurück und wollte dann mit seinem Auto von Ditzingen zu seinen Eltern nach Rutesheim. „Ich habe mich fit gefühlt“, sagte er zu der Amtsrichterin Sandra De Falco. Doch Vorstellung und Realität klafften offenbar weit auseinander: Denn bei seiner Fahrt streifte er mehrere Leitplanken, was er seinem Vater zu Hause auch gleich beichtete. Als dieser die Polizei anrufen wollte, staunte er nicht schlecht, dass diese schon vor der Tür stand. Eine Zeugin hatte die unsichere Fahrt des 20-Jährigen beobachtet und die Ordnungshüter alarmiert. Bei einer Blutprobe stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte am Samstagmorgen noch einen Blutalkoholwert von 1,16 Promille hatte, obwohl er nach eigenen Angaben sonst nur am Wochenende trinkt.

Die Augenzeugin berichtete, sie habe gesehen, wie der Angeklagte mit seinem Opel auf der Kreisstraße 1017 sehr schnell in Richtung Rutesheim unterwegs gewesen sei und immer wieder die Fahrspur verlassen habe. Mehrfach sei er auf den Grünstreifen neben der Straße geraten, habe eine Leitplanke gestreift und sei dann frontal gegen eine andere gefahren. Als er ausgestiegen sei, um sich den Schaden anzuschauen, habe sie ihn ansprechen wollen, doch er sei schnell wieder weitergefahren. Daraufhin habe sie sich das Kennzeichen notiert und die Polizei verständigt.

Ein Polizeibeamter erklärte im Zeugenstand, der Angeklagte sei mit einem Kaffee aus dem Haus gekommen, als sie geklingelt hätten und hätte sich die ganze Zeit über ruhig und kooperativ gezeigt. Seine Aussprache sei allerdings „ein wenig verwaschen“ gewesen.

Reifeverzögerung

Richterin De Falco verurteilte den Geständigen zu einer Geldbuße von 750 Euro und ordnete eine Führerscheinsperre von sechs Monaten an. Zudem muss er an einem Verkehrssicherheitsseminar teilnehmen. Damit entsprach sie den Vorschlägen von Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe, die dem 20-Jährigen eine „gewisse Reifeverzögerung“ attestiert hatte. Eine Mahnung gab De Falco dem Angeklagten mit auf den Weg: „So was ist kein Kavaliersdelikt. Wenn dort Fußgänger gewesen wären, hätte das böse enden können“