Zwei Angeklagte sollen zwischen Leonberg und Warmbronn nebeneinander gefahren sein.

Leonberg - Ein verbotenes Autorennen auf der Bundesstraße  295 zwischen Leonberg und Warmbronn hat nach einem Urteil des Leonberger Amtsgerichts teure Konsequenzen für eine 37-jährige Jaguar-Fahrerin und einen 39-jährigen Mercedes-Fahrer.

 

Das Paar, das in Warmbronn lebt, habe den Abend getrennt voneinander verbracht und sich, so die Aussage, an besagtem Abend im Juli 2018 zwischen 23 Uhr und Mitternacht zufällig auf der Bundesstraße getroffen. Der Fahrer des Mercedes habe schon länger ein merkwürdiges Geräusch an seinem Wagen gehört, daher habe er seine Lebensgefährtin, von Beruf Mechatronik-Meisterin, gebeten, ein Stück neben ihm herzufahren, um die Ursache des Geräusches herauszufinden. „Es war kein Auto hinter uns auf der Straße, ich habe den Warnblinker angemacht und meine Lebensgefährtin ist ein Stück versetzt hinter mir gefahren“, erklärte der Mann vor Gericht. Er schätze, sie seien etwa 60 Stundenkilometer schnell gewesen.

Zeuge vermutet zunächst einen Unfall

Diese Situation hat ein 20-jähriger Zeuge völlig anders wahrgenommen. Der kaufmännische Auszubildende sagte vor dem Amtsgericht aus, er sei nach einem Kinoabend als Beifahrer mit seiner Freundin den Längenbühl hochgefahren, als beide rund 400 Meter vor dem Warmbronner Ohr zwei Wagen nebeneinander mit angeschaltetem Warnblinker auf der Bundesstraße haben stehen sehen. Auch die Bremslichter habe er an beiden Autos gesehen. Deswegen habe er zunächst an einen Unfall gedacht. Seine Begleiterin habe abgebremst, doch als die Entfernung zu den beiden Autos noch etwa 200 bis 300 Meter betrug, seien die Wagen parallel und mit Vollgas losgefahren, um dann auf die Straße nach Warmbronn abzubiegen.

Nach dem ersten Schreck rief er die Polizei und meldete ein Autorennen. Die Polizei habe ihn gebeten, den Autos zu folgen und, wenn er sie finden würde, die Kennzeichen durchzugeben. Von weitem sah er die Autos in der S-Kurve im Leonberger Teilort. Bei der Fahrt durch den Ort, als die beiden Fahrzeuge kurz anhielten, konnte er die Kennzeichen ermitteln.

Der Verteidiger der Jaguar-Fahrerin wollte es dann doch genauer wissen. Woher er habe wissen können, dass sich die beiden „ein Rennen geliefert“ hätten, wie es im Polizeibericht formuliert war? Und ob er sicher sei, dass die Autos gestanden hätten und nicht etwa sehr langsam gefahren seien. Er habe die Bremslichter gesehen, erklärte der Zeuge. Welchen Schluss hätte er sonst ziehen sollen, wenn nachts zwei Autos nebeneinander auf der B 295 stehen und zeitgleich losrasen?

„Das ist unverantwortlich“

Der Anwalt wollte zudem wissen, warum er die Polizei angerufen habe. Schließlich seien er und seine Freundin nicht gefährdet gewesen. „Die Autos fahren da mit 80, 90 Sachen die Straße entlang und plötzlich blockieren zwei Wagen beide Fahrspuren – das ist in meinen Augen unverantwortlich“, erklärte der Zeuge. Die Unfallgefahr für die Verkehrsteilnehmer sei erheblich gewesen.

Die Fahrerin des Verfolgerfahrzeugs, eine 20-jährige Schülerin, bestätigte vor Gericht im Wesentlichen die Aussage ihres Beifahrers. Der dritte Zeuge, ein Polizeibeamter, hatte noch am selben Abend den 20-jährigen Zeugen vor Ort vernommen. Dieser habe ausgesagt, ein Autorennen beobachtet zu haben, die beiden Fahrzeuge aber schon bald aus den Augen verloren zu haben, da sie zu schnell gefahren seien. Im weiteren Verlauf des Heimwegs habe er die Autos in der S-Kurve am Warmbronner Ortseingang von oben gesehen und dann, bei einer Runde durch den Ort, die Kennzeichen notieren können. „Von einem angeblichen Fahrzeugschaden, dem Geräusch am Mercedes, höre ich zum ersten Mal“, erklärte der Polizist vor Gericht.

Das Urteil

Nach zwei Verhandlungspausen verkündete Richter Thomas Krüger schließlich das Urteil: jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 50 Euro und, obwohl beide Führerscheine schon seit Oktober 2018 eingezogen sind, eine nochmalige Sperrfrist von drei Monaten. Mit der Geldstrafe blieb der Richter deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes. Die Zeugenaussagen, erklärte Richter Krüger, seien übereinstimmend und glaubhaft. Zugunsten der Angeklagten spreche, dass sie keine Vorstrafen haben. Der derzeit arbeitslose Elektriker hatte allerdings im Lauf der vergangenen Jahre schon öfter den Führerschein abgeben müssen, der aktuelle Entzug hat ihn die Arbeitsstelle gekostet.