Die 48-Jährige setzt sich nach einem Weinfest mit 1,1 Promille hinters Steuer.

Leonberg - Die Frau auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts hat einen völlig aufgelösten Eindruck gemacht. Der Grund: Ihr ist der Führerschein abgenommen worden. „Mein Mann ist ständig am Meckern, ich muss regelmäßig nach Kroatien, um die 87-jährige Großtante zu pflegen, und im Geschäft traue ich mich nicht zu sagen, dass ich gerade nicht Auto fahren darf“, erklärte die 48-jährige Leonbergerin völlig verzweifelt.

 

Dass sie eine Straftat begangen hatte, räumte sie unumwunden ein: Anfang September vergangenen Jahres sei sie auf dem Weinfest auf dem Marktplatz in Leonberg gewesen und sei anschließend mit dem Taxi nach Hause gefahren, weil sie alkoholisiert gewesen sei. Dann aber habe ihr Sohn angerufen und geweint, weil seine Freundin mit ihm Schluss gemacht habe. „Da habe ich seinen Wunsch, ihn abzuholen nicht abschlagen können und habe mich ohne nachzudenken ins Auto gesetzt“, erzählte sie mit tränenschimmernden Augen.

Unfall beim Abbiegen

Sehr weit kam sie dabei nicht: Als sie von der Glemseckstraße in die Berliner Straße abbiegen wollte, fuhr sie auf das vor ihr an einer roten Ampel wartende Auto auf. Ihr eigenes Auto kam bei dem Zusammenstoß mit leichten Schäden davon, doch am Auto des Unfallopfers wurden Reparaturen in Höhe von 1500 Euro fällig. Eine Blutprobe knapp eine Stunde später ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,07 Promille. Eine Polizistin beschrieb sie nach dem Unfall als kooperativ. Sie habe beim Gehen ein wenig geschwankt, die Aussprache sei ein wenig verwaschen gewesen. Die Anklage lautete auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs.

In den Plädoyers im Leonberger Amtsgericht ging es nur noch darum, ob die Strafe von 1250 Euro und zehn Monaten Führerscheinsperre im ursprünglich ausgestellten Strafbefehl nochmals verringert werden kann. Der Staatsanwalt zeigte sich mit einer Sperre von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro einverstanden, da die Frau von der ersten Sekunde an geständig gewesen sei, Reue gezeigt habe und es eine Spontanhandlung gewesen sei. Allerdings sei die 41-Jährige nur knapp unter der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gelegen und der Schaden sei mit 1500 Euro relativ hoch.

Erleichterung

Der Verteidiger der Angeklagten schlug eine Sperre von vier Monaten und eine Geldstrafe von 750 Euro vor. Die Frau sei selbst gestraft genug, da sie von ihrem Ehemann täglich Vorwürfe bekomme. Richter Thomas Krüger verurteilte die 48-Jährige letztendlich zu einer Geldstrafe von 1000 Euro und einer fünfmonatigen Führerscheinsperre, woraufhin die Angeklagte sichtlich erleichtert den Gerichtssaal verließ.