Das Landgericht Stuttgart verhängt Gefängnisstrafen von bis zu fast fünf Jahren gegen fünf Männer sowie eine Bewährung für einen Sechsten.

Renningen/Stuttgart - Nach knapp sechswöchiger Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart fünf Männer wegen Drogenschmuggels zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein 45-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Ein 33-Jähriger und ein 38-Jähriger werden wegen ihrer Drogensucht zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 33 bis 52 Jahren alle mit der Einfuhr von rund elf Kilogramm Marihuana aus dem spanischen Valencia nach Renningen Anfang April dieses Jahres zu tun hatten. Das Urteil lautet auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Ein 33-Jähriger gab den Auftrag

Kopf des Sextetts war nach Ansicht des Gerichts ein 33-Jähriger, der zusammen mit einem 38-Jährigen bei einem unbekannten Hintermann in Spanien oder Litauen rund sechs Kilogramm Marihuana bestellt hatte. Er organisierte zudem ein Fahrzeug für den Weitertransport. Für die Übernahme des Rauschgifts im Renninger Industriegebiet Anfang April dieses Jahres heuerte er einen 37-Jährigen an, der dafür 500 Euro bekam. „Er hat das Risiko auf den 37-Jährigen abgewälzt, da er selbst die Nähe zu den Betäubungsmitteln gescheut hat“, führte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen in seiner Urteilsbegründung aus.

Am Abend des 7. April kamen vier der sechs Angeklagten im Alter von 33 bis 45 Jahren in zwei Autos nach Renningen. Der 37-Jährige übergab an zwei 38 und 52 Jahre alte Angeklagte, die im Lastwagen ihrer Spedition insgesamt elf Kilogramm Marihuana aus Valencia nach Deutschland gebracht hatten, 1600 Euro als Bezahlung und nahm die bestellten sechs Kilogramm Drogen in Empfang. Die restlichen fünf Kilogramm waren für einen unbekannten Abnehmer im Raum Nürnberg gedacht.

Das mobile Einsatzkommando ist vor Ort

Zwei andere Angeklagte fuhren während der Übergabe im Kreis umher, um diese abzusichern. Anschließend setzten die vier Angeklagten zwischen 33 und 45 Jahren ihre Fahrt mit den zwei Autos über die A 8 und die B 10 weiter nach Osten fort und wurden in Süßen festgenommen. Dabei wurden die sechs Kilogramm Marihuana sichergestellt. Auch die restlichen fünf Kilogramm fielen den Ordnungshütern in die Hände: Die gesamte Aktion war von einem mobilen Einsatzkommando der Polizei überwacht worden, weil das Landeskriminalamt über eine Vertrauensperson aus dem Rauschgiftmilieu einen Hinweis auf den Drogen-Transport bekommen hatte. Die beiden litauischen Lkw-Fahrer wurden in Ditzingen festgenommen. Sie hatten eine flexible Stahlrute dabei, um sich gegen mögliche Angriffe zu verteidigen.

Die mildeste Strafe mit eineinhalb Jahren auf Bewährung erhielt ein 45-Jähriger. „Er hatte keine Kenntnisse und war in den gesamten Ablauf nicht eingebunden, sondern einfach nur in einem Auto dabei, um psychische Unterstützung zu leisten“, begründete Tormählen dies. Völlig unbeteiligt könne er aber nicht gewesen sein, eine solche Person wäre ein unberechenbares Risiko bei einem Drogengeschäft gewesen.

Täter ist rückfällig geworden

Die höchste Strafe mit vier Jahren und neun Monaten bekam ein 38-Jähriger, der erst wenige Monate zuvor aus der Haft und einer Therapie entlassen wurde. „Zu seinen Lasten sprach seine hohe Rückfallgeschwindigkeit, und dass er als einziger kein Geständnis abgelegt hat“, erläuterte der Vorsitzende Richter. Zudem stecke hinter der Tat eine hohe kriminelle Energie.

Zugunsten aller sechs Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass zu keinem Zeitpunkt die Gefahr bestanden habe, dass das Rauschgift auf den Markt komme, da die Aktion polizeiüberwacht gewesen sei. Zudem seien alle bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Gegen sie habe jedoch gesprochen, dass es sich um eine große Menge Rauschgift gehandelt habe. Zwei Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel, sodass die Urteile gegen sie rechtskräftig sind.