Ein 53-Jähriger verkauft Goldmünzen auf Ebay, die er selbst gar nicht besitzt. Jetzt steht er vor Gericht.

Leonberg - Der Mann mit den grauen Haaren und der Brille auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts betont es immer wieder: „Ich wollte niemals betrügen.“ Doch genau das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor: Er soll im Januar 2017 vier Interessenten auf der Online-Plattform Ebay insgesamt zehn Goldmünzen im Wert von rund 10 000 Euro verkauft haben, die noch gar nicht in seinem Besitz waren. Zudem soll er im Mai 2016 von einem Zahnarzt 135 Gramm gelbes und weißes Zahngold erhalten haben, ohne den dafür vereinbarten Preis von 2350 Euro bezahlt zu haben.

 

Dies räumt der Angeklagte auch unumwunden ein. Das Problem sei, das ihn sein Geschäftspartner offenbar betrogen habe und er in finanzielle Nöte geraten sei. Bis zum Jahr 2016 waren Geldsorgen für den Diplom-Wirtschaftsingenieur für Maschinenbau ein Fremdwort. Dann wurde er jedoch von seiner Firma, für die er 18 Jahre lang gearbeitet hatte, betriebsbedingt entlassen und bezog Arbeitslosengeld. Von seiner Ehefrau sei er geschieden, der gemeinsame Sohn lebe bei ihr. Sein Haus, das er 2014 in Höfingen gebaut habe, habe er mit Verlust verkaufen müssen. Er lebe bei seinen Eltern in Rot am See und habe rund 350 000 Euro Schulden.

Der Plan geht nicht auf

Daher sei er auf die Idee gekommen, auf Ebay Goldmünzen zu verkaufen, die er von einem Bekannten aus Mannheim bezogen habe. „Die Münzen gehörten einem krebskranken Schwager von ihm, der sie zu Geld machen wollte“, erklärte der Angeklagte. Zudem habe er mit einem Zahnarzt Kontakt gehabt, der ihm einmal im Jahr Zahngold im Wert von 2000 bis 3000 Euro verkauft habe. „Mein Plan war, die Münzen für jeweils 1000 Euro anzukaufen und für 1100 bis 1200 Euro auf Ebay weiter zu verkaufen“, erläuterte der Angeklagte.

Die Geschäfte mit dem Mann aus Mannheim seien mehrere Monate gut gegangen. Man habe sich am Bahnhof in Stuttgart oder Mannheim getroffen, wo er dem Bekannten das Geld übergeben habe. „Er bestand auf Barzahlung, weil er Probleme mit seinem Konto hatte“, erklärte der Angeklagte dies. Dann habe er den Schmuck und die Münzen bekommen. Im Januar 2017 hätte dieser Bekannte aber keine Zeit gehabt und ihm daher die Kopie eines Ausweises einer Kontaktperson geschickt, an die er das Geld übergeben solle. Diesem habe er an fünf Tagen insgesamt 17 000 Euro in bar ausgehändigt. „Das war das Geld, das ich von den Käufern über Ebay als Kaufpreis bekommen habe“, erläuterte der Angeklagte.

Wo sind die Münzen?

Die vereinbarten Münzen bekam der 53-Jährige anschließend aber nicht, denn der angebliche Mittelsmann ist mit dem Geld wohl über alle Berge. Der Bekannte aus Mannheim erklärte im Zeugenstand, er kenne den Namen des besagten Kontaktmanns nicht. 2017 habe er auch keine Geschäfte mehr mit dem Angeklagten gemacht, nur im Jahr zuvor. „Und ich war immer nur Vermittler“, betonte der 62-jährige Mann, der erklärte, er habe selbst 15 000 Euro Schulden bei PayPal.

Auf die Frage des Richters, warum er den Bekannten aus Mannheim nicht angezeigt habe, erklärte der Angeklagte, er habe immer noch die Hoffnung, dass er die Münzen von diesem bekomme und weiter mit diesem Geschäfte machen könne. Als Zeichen der Wiedergutmachung habe er allen Käufern 100 Euro zurückbezahlt und gehofft, es könne noch mehr werden, doch sein Hausverkauf habe weniger Gewinn gebracht als erwartet. Das Zahngold könne er auch nicht bezahlen, da er kein Geld habe.

Richter Thomas Krüger verurteilte den Angeklagten wegen fünffachen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Staatsanwalt hatte sogar auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. Der Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass er die Goldmünzen nicht bekommen könnte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da der 53-Jährige nie die Absicht gehabt habe, seine Käufer zu betrügen. Nach der Verurteilung empfahl er dem Angeklagten jedoch, seinen Mannheimer Kontaktmann wegen Betrugs anzuzeigen.