Richter: „Dass Sie ins Gefängnis müssen, haben Sie sich selbst zuzuschreiben“
Folglich stellte ihr der Richter auch keine günstige Sozialprognose aus. Er erkannte zwar auf einen minderschweren Fall, weil der Wert der Beute mit 80 Euro nicht gerade hoch war, genauso wie auch das Maß der ausgeübten Gewalt. Doch eine Haftstrafe war für ihn unumgänglich. „Es war keine spontane Tat, sondern von langer Hand geplant“, befand Blattner und meinte damit die mit Aluminium eingekleidete Stofftasche, in der die Frau die Flaschen deponiert hatte. „Es gibt überhaupt keinen Grund, weshalb Sie der Detektiv zu Unrecht belasten sollte“, sagte er.
Es sei natürlich verständlich, dass die 32-Jährige zurück zu ihren drei Kindern und der Familie wolle, die sich mittlerweile in Italien niedergelassen hatte. „Aber niemand hat Sie gezwungen, nach Deutschland zu kommen, um hier Diebstähle zu begehen“, monierte der Richter und ließ die Frau wissen: „Dass Sie jetzt ins Gefängnis müssen, haben Sie sich ganz alleine zuzuschreiben!“