Das Amtsgericht verurteilt einen Mediziner, der sich betrunken ins Auto gesetzt und einen Unfall gebaut hat, zu einer Geldstrafe.

Leonberg - Der Unfall mit einem Streifenwagen und einem anderen Auto am Ende des Engelbergtunnels, bei dem ein Schaden von 30 000 Euro entstand, hat sich rückblickend angekündigt. Ein 45-jähriger Arzt, der sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten musste, war an diesem Tag Anfang September 2020 auf dem Weg zur Arbeit. Dass er das Auto nahm, lag nur daran, dass er an jenem Morgen verschlafen hatte und es mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr rechtzeitig zum Dienst geschafft hätte. „Ich habe mich aber fahrtüchtig gefühlt“, sagte der Angeklagte vor dem Leonberger Amtsgericht.

 

Abruptes Ende einer Trunkenheitsfahrt

Tatsächlich war er dies angesichts einer Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille nicht. Bereits auf der Bundesstraße 27 in Zuffenhausen touchierte er eine Leitplanke, setzte seine Fahrt aber fort. Ein 27-jähriger Autofahrer, der den Vorfall beobachtet hatte, alarmierte die Polizei und folgte dem Angeklagten mit eingeschalteten Warnblinklichtern. „Er hat niemanden konkret gefährdet, fuhr aber immer wieder Schlangenlinien“, erklärte der 27-Jährige vor Gericht.

Am Ausgang des Engelbergtunnels wurde er dann Zeuge des abrupten Endes der Trunkenheitsfahrt: Der Arzt fuhr mit seinem Fahrzeug erneut gegen eine Leitplanke, stieß dann gegen einen VW Polo und dann wieder gegen eine Leitplanke. Schließlich rammte er den alarmierten Streifenwagen der Polizei.

Bier und Whiskey „zum Runterkommen“

In der Verhandlung räumte der Arzt, der ursprünglich einen Strafbefehl bekommen hatte, die Tat ein und begründete sie mit seiner jahrelangen Arbeitsüberlastung. Er habe täglich zwölf bis 16 Stunden gearbeitet, um sein Pensum zu schaffen. Seit 2018 sei die Arbeitsbelastung immer mehr geworden. Er habe nach der Arbeit ein bis zwei Bier „zum Runterkommen“ getrunken, später sei auch Whiskey dazugekommen.

In der Nacht vor dem Unfall habe er zwischen 22 und 3 Uhr jedoch deutlich mehr getrunken – an sechs Bier und Whiskey meint er sich zu erinnern. Der Grund dafür sei, dass eine Patientin, die er intensiv betreut habe, sich hinter seinem Rücken bei der Klinikleitung über ihn beschwert habe.

Der Düsseldorfer Verteidiger des Arztes plädierte vor Gericht, die Strafe aus dem Strafbefehl von 115 auf maximal 90 Tagessätze abzumildern. Über dieser Strafhöhe gelten Betroffene als vorbestraft. Der Mediziner habe sein Leben seit diesem Vorfall grundlegend geändert und keinen Tropfen Alkohol mehr angerührt. Zudem habe er sich einer „verkehrstherapeutischen Maßnahme mit bisher Stunden Einzelgesprächen“ unterzogen. Im Endeffekt habe er erkannt, dass er sein Verhalten ändern muss.

Geschädigter Polo-Fahrer leidet noch heute

Die Staatsanwältin war jedoch nur bereit, die Strafe auf 100 Tagessätze zu je 160 Euro zu reduzieren. Der Polo-Fahrer habe ein Schleudertrauma erlitten und leide bis heute unter einem Pfeifen im Ohr. Zudem sei es nur dem Zufall zu verdanken, dass im morgendlichen Berufsverkehr kein höherer Schaden entstanden sei.

Amtsrichter Thomas Krüger schloss sich dem Votum der Verteidigung an und verurteilte den 45-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Euro. „Der Schaden und die Gefahr waren zwar hoch, Ihr Nachtatverhalten war jedoch angesichts Ihrer beruflichen Belastung vorbildlich“, begründete Krüger sein Urteil.