Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 50-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart sagt der Renninger Bürgermeister Wolfgang Faißt aus.

Altkreis - Das Fazit des erfahrenen Neurologen und Psychiaters lässt keinen Raum für Interpretationen: „Die Voraussetzungen für eine zumindest mehrmonatige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus liegen vor. Er leidet unter einer wahnhaften Störung oder an einer schizophrenen Psychose und stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar“, erklärte Professor Hermann Ebel, der Leiter des psychiatrischen Klinikums in Ludwigsburg, am zweiten Prozesstag gegen einen 50-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Dort ist der Mann aus Renningen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Juli vergangenen Jahres einem anderen Mann nach einem verbalen Streit mit einem 65 Zentimeter langen mehrkantigen Holzstock auf den Kopf geschlagen haben, sodass das Opfer Prellungen an Schädel und Kiefer erlitt. Laut Gutachter war er bei der Tat zumindest vermindert schuldfähig, möglicherweise sogar schuldunfähig.

Der Sachverständige konnte für sein Gutachten auf umfangreiches Aktenmaterial zurückgreifen: In den vergangenen rund 20 Jahren war der Angeklagte sieben Mal in verschiedenen psychiatrischen Kliniken, meist im Zentrum für Psychiatrie in Hirsau. Zweimal wurde er auch im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg psychiatrisch behandelt.

Derzeit ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie Weissenau in Ravensburg untergebracht. Zudem stand er zehn Jahre lang unter gesetzlicher Betreuung. Der Sachverständige erklärte, der 50-Jährige könne sich nicht in die Position anderer Menschen hineinversetzen und ecke daher schnell bei anderen an.

Dies zeige sich in vielen Beleidigungen und Schriftsätzen, die auf einen querulatorischen Charakter schließen ließen. Es sei zu befürchten, dass es wegen der fehlenden Einsicht in das Unrecht seines Tuns zu weiteren Straftaten komme, die über verbale Aggressionen hinausgingen.

Wolfgang Faißt im Zeugenstand

Dank der medikamentösen Behandlung in Weissenau habe sich der Zustand des Mannes gebessert. Eine ambulante Therapie außerhalb einer psychiatrischen Einrichtung, die der Angeklagte befürwortet („In der Psychiatrie koste ich nur Geld. Die Gesellschaft hat nur etwas von mir, wenn ich im Homeoffice arbeite“), halte er für nicht ausreichend.

Der Renninger Bürgermeister Wolfgang Faißt erklärte im Zeugenstand, der Angeklagte sorge seit mehreren Jahren für Unruhe in der Stadt. „Mehrere Betreuer haben aufgegeben oder gekündigt. Der Leiter der Sozialunterkunft, in der der Angeklagte lebt, geht nicht mehr ohne Polizeischutz in dessen Zimmer“, führte Faißt aus. Im Rathaus habe er verschiedenen Mitarbeitern Gewalt angedroht, inzwischen informiere man den Polizeiposten, wenn er im Haus sei. „Wir haben versucht, ihn im Freibad mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, aber er hatte immer etwas zu kritisieren“, ergänzte Faißt. In seiner Unterkunft habe er sich wie ein „Ersatz-Hausmeister“ aufgeführt.

Distanz zu den Reichsbürgern

Der vorbestrafte 50-Jährige hat im Prozess bereits mehrfach erklärt, dass die Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH ihm nichts zu sagen habe. „Sollten Sie mich verurteilen, machen Sie sich strafbar“, sagte er in Richtung des Richtergremiums. Von den Reichsbürgern distanziere er sich jedoch, er verabscheue Waffen und Gewalt. Ein immer wiederkehrendes Thema ist bei dem Angeklagten der Verkauf der Ziegelhütte seines verstorbenen Vaters durch einen seiner Betreuer. Dabei fühlte er sich betrogen.

Der Prozess wird am 3. März fortgesetzt.