Die Beamten schauen am Sonntag dreimal am Schumisberg vorbei.

Leonberg - Der Schumisberg ist im Winter seit jeher ein beliebtes Ausflugsziel für Rodler. Wenn es dann wie an diesem Wochenende ordentlich geschneit hat, die Wettervorhersage aber ab Montag Tauwetter ankündigt, dann wird es schnell voll beim Rappenhofs. Ein entsprechendes Foto, das die Leonberger Kreiszeitung am Sonntag auf ihrer Facebookseite veröffentlichte, entfachte prompt intensive Diskussionen. Die einen freuten sich über die Möglichkeit, mit den Kindern Spaß an der frischen Luft zu haben, verwiesen dabei auf den eingehaltenen Abstand. Andere kritisierten die Menschenansammlung angesichts der Corona-Beschränkungen.

 

Mit Abstand beim Rodeln

Auch die Polizei haben die Rodler auf den Plan gerufen. „Wir haben in unserem Gebiet nicht viele solcher Stellen, wir wissen also, wo wir nachschauen müssen“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Peter Widenhorn. Drei Mal seien die Beamten am Sonntag dort gewesen. Gegen 11.40 Uhr, 13.45 Uhr und dann nochmals gegen 16.30 Uhr. „Beim ersten Mal waren rund 100 Leute da, später 200 und am Ende noch einmal etwa 100“, schildert der Sprecher. Doch zu keinem Zeitpunkt habe man eingreifen müssen.

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„Es waren vorwiegend Familien da, und die Abstände wurden eingehalten“, erklärt Widenhorn. Anders als von einigen Kommentatoren behauptet, habe man nichts aufgelöst. „Wir haben auch nach der Parksituation geschaut, ob diese erträglich ist und der Rettungsdienst im Notfall noch durchkommt“, sagt der Polizeisprecher. Aber auch hier sei alles in Ordnung gewesen. Solange die Abstände zwischen den Personen eingehalten würden, spreche nichts gegen Rodeln.

160 Anzeigen wegen Corona-Verstößen

Zudem kontrolliert das Polizeipräsidium weiterhin, ob die Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und nächtliche Ausgangssperre eingehalten werden. 160 Verstöße wurden von Freitag bis Sonntag angezeigt – im gesamten Gebiet, das die Kreise Böblingen und Ludwigsburg umfasst. In Leonberg allein waren es zehn Anzeigen. „Die Mehrzahl waren Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre.“