Das Pflegeheim entspricht nicht der neuen Landesverordnung. Nun gibt es eine neue Frist.

Renningen - Das Pflegeheim Haus am Rankbach ist eine feste Größe in Renningen – nicht nur für die Menschen, die dort wohnen. Das Café des Gebäudes wird auch für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt, zum Beispiel für das Trauercafé des Hospizdienstes und für viele Aktionen der Stadt Renningen für Senioren. Dass die Zukunft des Hauses bis vor wenigen Wochen nicht gesichert war, ist vielen gar nicht bewusst.

 

Hintergrund ist die neue Landesverordnung zur Unterbringung von Patienten in der Pflege, kurz: Heimbauverordnung oder LHeimBauVO. Deren Inhalt ist von großer Bedeutung für die Qualität in der Betreuung. Für ältere Einrichtungen im Bestand bildete sie jedoch eine große Herausforderung für die Betreiber. Unter anderem geht es um die Vorgabe, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen nicht mehr in Doppelzimmern untergebracht werden dürfen – es sei denn, es ist ihr ausdrücklicher Wunsch.

Die Frist reicht nicht aus

Die Verordnung wurde 2009 beschlossen, am 1. Januar 2019 trat sie in Kraft. In der Zwischenzeit hat der DRK-Kreisverband Böblingen, der im Landkreis elf Pflegeheime betreibt, einige Veränderungen an seinen Heimen veranlasst, um sie zukunftssicher zu machen. Neubauten wurden gleich im Sinne der Heimbauverordnung angelegt. Beim Haus am Rankbach war aber schnell klar: Diese Frist wird nicht ausreichen. Mittlerweile hat das DRK einen erneuten Aufschub bis 2028 erhalten, also um fast zehn Jahre.

Wie es dazu kam und was die Stadt Renningen damit zu tun hat, dazu muss man etwas weiter ausholen: Ursprünglich hat der Landkreis Böblingen im Jahr 1991 das Altenpflegeheim in Renningen gebaut. Später wurde es an die Schwendi-Stiftung der Stadt Renningen verkauft. Das Rote Kreuz ist somit nicht der Eigentümer des Gebäudes. Wohl aber wird es seit Beginn an vom DRK-Kreisverband beziehungsweise der Tochtergesellschaft DRK-Altenpflegeheime gepachtet und betrieben.

Anspruch auf ein Einzelzimmer

„Wir hatten bislang Platz für 78 pflegebedürftige Menschen“, berichtet Michael Steindorfner, Präsident des DRK-Kreisverbandes. 22 davon waren in Doppelzimmern untergebracht, alle anderen in Einzelzimmern. „Nach der neuen Verordnung darf es aber keine Doppelzimmer mehr geben, jeder hat Anspruch auf ein Einzelzimmer.“ Eine durchaus sinnvolle Vorgabe, betont Steindorfner. „Im Sinne der Menschenwürde sind wir da einer Meinung.“

Für einen Großteil der Heime, die vor 2009 gebaut worden sind, bedeute das aber einen großen Verlust von Plätzen, der sich ohne einen Um- oder gar Anbau nicht auffangen lasse. Im Haus am Rankbach würde nur ein Anbau helfen. Und den wird es vor 2028 nicht geben. Das hängt mit den Kapazitäten in der Stadtverwaltung zusammen. „Es war klar, dass das DRK dort nicht selbst bauen kann“, berichtet der Bürgermeister Wolfgang Faißt. Die Stadt erklärte sich daher dazu bereit. „Wir haben schon vor Jahren vorsorglich ein Grundstück im Bereich Hintere Gasse gekauft.“

Erweiterung mittelfristig geplant

Mittelfristig war eine Erweiterung nämlich ohnehin geplant. Zunächst hatte für die Stadt der Bau eines neuen Pflegeheims in Malmsheim aber Priorität, denn dort gab es vormals gar keine solche Einrichtung. Dieses wurde gleich gemäß den neuen Vorgaben gebaut. Danach sollte der Anbau in Renningen folgen. „Bis ins Jahr 2026 sind wir aber packe voll mit großen Bauprojekten.“ Erst 2027 und 2028 könnte daher das neue Gebäude entstehen.

Wieso aber das Haus bis dahin nicht einfach im Sinne der neuen Verordnung weiterbetreiben und Doppelzimmer nur mit einer Person besetzen? „Weil wir damit zu viele Plätze verloren hätten. Der Betrieb wäre nicht mehr wirtschaftlich, da wären wir pleitegegangen“, erklärt Steindorfner. „In dem Fall hätten wir die Einrichtung schließen müssen.“

Kein Bestandsschutz

Am Anfang hatte man das Thema zugegeben nicht ernst genug genommen, gesteht Steindorfner zu. „Wir haben wie viele andere darauf gebaut, dass es einen Bestandsschutz für bereits existierende Gebäude geben wird. Es kann doch nicht sein, dass zum Teil ganze Gebäude komplett abgerissen und neu gebaut werden müssen, während auf der anderen Seite immer mehr Pflegeplätze fehlen.“

Einen Bestandsschutz gibt es zwar nicht, das Gesetz wurde in vollem Umfang umgesetzt. Immerhin aber gab es die zusätzliche Fristverlängerung. Voraussetzung dafür war, dass es ein Konzept zur Lösung des Problems gibt und nur Zimmer doppelt belegt werden, die größer als 22 Quadratmeter sind. Damit bleiben für das Haus am Rankbach 75 Pflegeplätze. Der angrenzende Neubau – dreistöckig soll er werden – wird zwar einige neue Zimmer bereithalten, die Gesamtzahl der Plätze wird sich aber aufgrund der Verordnung nicht stark verändern. 83 Plätze sollen es am Ende sein. Geplant ist, dass das DRK sowohl das Bestandsgebäude als auch den Anbau der Schwendi-Stiftung später abkauft.