Der Kreisseniorenrat hat eine Ergänzung erarbeitet, die Klarheit schafft.

Leonberg - Wie verhält es sich mit der Patientenverfügung bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus? Beim Kreisseniorenrat gehen viele Anrufe besorgter Bürger zu diesem Thema ein. „Die meisten haben Bedenken, dass sie wegen der Aussage in der Patientenverfügung im Falle einer Erkrankung durch das Virus keine künstliche Beatmung erhalten“, sagt Manfred Koebler, der Vorsitzende des Kreisseniorenrates.

 

Die Patientenverfügung bezieht sich dabei auf die darin beschriebenen Krankheitssituationen, in denen medizinische Möglichkeiten ausgeschöpft und nur noch palliative Therapien und lebenserhaltende Maßnahmen möglich sind. „Diese haben jedoch mit einer Corona-Krankheit nichts zu tun“, sagt Koebler. Die Corona-Pandemie sei eine besondere Situation und müsse auch gesondert behandelt werden. Es sei der dringende Wunsch vieler Bürger, im Falle solcher Epidemien klare Regelungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu treffen.

Mit den Behörden abgestimmt

„Der Kreisseniorenrat hat sich daher entschlossen, dies in einer Ergänzung zur vorhandenen Patientenverfügung zu konkretisieren und dadurch den Willen des Patienten noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen“, erläutert der Vorsitzende. In dieser Ergänzung heiße es sinngemäß: „In Zeiten einer Corona- oder ähnlichen Epidemie möchte ich in meiner Patientenverfügung folgende Änderung verfügen: Im Falle meiner Erkrankung durch ein Covid- 19- oder ähnliches Virus verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist [...]“

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Diese Ergänzung zur Patientenverfügung findet man auf der Homepage des Kreisseniorenrats, www.kreisseniorenrat-boeblingen.de, im Bereich „Dokumente und Broschüren“. Sie kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Diese Vorgehensweise sei mit dem Landratsamt Böblingen und mit dem Klinikverbund Südwest abgestimmt. „Bei Letzterem brachten wir unsere Sorge zum Ausdruck, dass in einer Triage-Situation, bei der es um eine Priorisierung medizinischer Hilfeleistung – etwa aus Kapazitätsgründen – geht, nicht allein das Alter entscheiden darf“, sagt Koebler.

Im Sinne der Ethik-Kommission

Von Medizinerseite sei dem Kreisseniorenrat versichert worden, dass in solch einer Extremsituation die patientenzentrierte Entscheidungsfindung an erster Stelle stehe und jeweils ethische, medizinische und prognoserelevante Kriterien beachtet würden, erläutert Koebler.

Diese für die Bürger wichtige Aussage sei ganz im Sinne der Empfehlungen, die in der Corona-Diskussion kürzlich eine deutsche Ethik-Kommission vorgeschlagen hat. „Zu einer Entscheidungsfindung stellt die Patientenverfügung einen wichtigen Baustein dar“, erklärt der Vorsitzende des Kreisseniorenrates.