Ob ihr Unternehmen einen Dienstvertrag mit Fair Parken abgeschlossen hat oder die Parkflächen zur Bewirtschaftung verpachtet wurden, will sie nicht sagen. „Da es sich um ein Geschäftsverhältnis handelt, möchten wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.“ Der Unterschied ist deswegen von Belang, weil sich die Einnahmen des Dienstleisters im zweiten Fall nur im Erfolgsfall einstellen, sprich: wenn auch eine Strafe fällig wird, kritisieren Verbraucherschützer. Das führe zu einem unverhältnismäßigen Sanktionieren.

 

Übrigens: Kunden von Kaufland stellen ihr „Heilix Blechle“ auf dem Parkdeck gleich gegenüber ab. Dort stehen sogar 270 Plätze bereit, die mit Parkscheibe für jedermann genutzt werden können. Dort verzichtet man bislang auf die Dienste von Parksheriffs. Beim Baumarkt Obi sieht man die ganze Angelegenheit gelassen. Dort weist zwar auch ein Schild auf die Parkscheibenpflicht und eine maximale Abstelldauer von drei Stunden hin, doch eine Sanktion wird nicht angedroht.

„Im Normalfall klappt das auch“, erläutert Thomas Lebsanft. Zwar gebe es hin und wieder einzelne Dauerparker, doch die bekämen lediglich einen Zettel unter den Scheibenwischer, sich künftig an die Regeln zu halten. Allerdings kann Lebsanft verstehen, dass man bei dm reagiert hat: „Dort hat die wilde Parkerei überhand genommen.“