Die Stadt Rutesheim bezieht sich in ihrem Antrag besonders auf den Absatz, bei dem es um die geschichtliche Vergangenheit geht. Solche Zusatzbezeichnungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gemeinde oder der Ortsteil mit einem geschichtlichen Ereignis oder einer historisch bedeutenden Person verbunden ist oder eine besondere historische Rolle gespielt hat.
Fantasiebezeichnungen sind unzulässig
Den Behörden gibt der Gesetzgeber mit auf den Weg, großzügig zu sein und die Anforderungen an die Voraussetzungen nicht zu überspannen. Wichtig sei das eigene Selbstverständnis der Kommune und der Bevölkerung, was die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft betrifft. Zurückhaltung sei geboten bei reinen Werbebezeichnungen, oder die Bezugnahme auf ein bedeutendes Unternehmen vor Ort. Fantasiebezeichnungen sind unzulässig.
Soll die Zusatzbezeichnung auf die Ortstafeln aufgenommen werden – und das beabsichtigt Rutesheim für Perouse –, müssen die Tafeln an allen Ortseingängen ausgetauscht werden. Sofern sich das nur auf den Ortsteil bezieht, darf das neue Ortsschild nur hier verwendet werden.
Neben den historischen Argumenten, die Stadtverwaltung und Gemeinderat für den Zusatz „Waldenserort“ für Perouse ins Feld führen, wurde auch ein typisch schwäbisches vorgebracht: „Das Positive dieser Zusatzbezeichnung überwiegt die relativ geringen Kosten für die drei neuen Ortstafeln in Perouse bei weitem.“