Der Gemeinderat hat einen Antrag beim Innenministerium gestellt, um den Namenszusatz führen zu können.

Rutesheim - Was in den Diskussionen in den Sitzungen der Gemeinderäte und in der Berichterstattung dieser Zeitung seit Jahrzehnten gang und gäbe ist, wird nun offiziell: Perouse darf auch den Zusatznamen „Waldenserort“ tragen, ja sogar auf den Ortsschilden führen. Der Gemeinderat hat dafür einstimmig eine Genehmigung beim Innenministerium Baden-Württemberg beantragt.

 

Möglich macht das eine Änderung der Gemeindeordnung, die der Landtag Baden-Württemberg im Dezember beschlossen hat. Die lautet nun: „Die Gemeinden oder einzelnen Ortsteile können sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung beruhen.

Besonderheiten können hervorgehoben werden

Der Rutesheimer Gemeinderat kann die Bezeichnung mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen bestimmen oder ändern. Die Bestimmung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.“

Zusatznamen hat es auch bislang gegeben. In der Verwaltungspraxis wurde jedoch äußerst zurückhaltend mit ihnen umgegangen. Es wurden lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf zahlreiche Wünsche aus den Kommunen landauf und landab. Allerdings sind die Zusätze keine Namensbestandteile. Durch eine Zusatzbezeichnung können örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale hervorgehoben werden.

Die Stadt Rutesheim bezieht sich in ihrem Antrag besonders auf den Absatz, bei dem es um die geschichtliche Vergangenheit geht. Solche Zusatzbezeichnungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gemeinde oder der Ortsteil mit einem geschichtlichen Ereignis oder einer historisch bedeutenden Person verbunden ist oder eine besondere historische Rolle gespielt hat.

Fantasiebezeichnungen sind unzulässig

Den Behörden gibt der Gesetzgeber mit auf den Weg, großzügig zu sein und die Anforderungen an die Voraussetzungen nicht zu überspannen. Wichtig sei das eigene Selbstverständnis der Kommune und der Bevölkerung, was die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft betrifft. Zurückhaltung sei geboten bei reinen Werbebezeichnungen, oder die Bezugnahme auf ein bedeutendes Unternehmen vor Ort. Fantasiebezeichnungen sind unzulässig.

Soll die Zusatzbezeichnung auf die Ortstafeln aufgenommen werden – und das beabsichtigt Rutesheim für Perouse –, müssen die Tafeln an allen Ortseingängen ausgetauscht werden. Sofern sich das nur auf den Ortsteil bezieht, darf das neue Ortsschild nur hier verwendet werden.

Neben den historischen Argumenten, die Stadtverwaltung und Gemeinderat für den Zusatz „Waldenserort“ für Perouse ins Feld führen, wurde auch ein typisch schwäbisches vorgebracht: „Das Positive dieser Zusatzbezeichnung überwiegt die relativ geringen Kosten für die drei neuen Ortstafeln in Perouse bei weitem.“