Mit der neuen Heizkostenverordnung werden die Daten der Mietwohnungen über Funk übermittelt und sollen mehr Transparenz sorgen. Tilo Kraus aus Leonberg erklärt, wie das funktioniert, und gibt Tipps angesichts steigender Energiekosten.

Angesichts steigender Kosten für Öl und Gas und mit Blick auf die kommende kalte Jahreszeit hat Tilo Kraus schon Pläne geschmiedet, wie er selbst in seinem Eigenheim sorgfältiger mit der Energie umgehen kann. „Ich werde im Winter nicht mehr alle Räume heizen und mit dem Verbrauch von warmem Wasser sparsamer sein“, sagt der Geschäftsführer von Schaal Bad und Design in der Leonberger Brennerstraße.

 

Wenn’s mal zu kühl sein sollte, dann will er sich, statt die Heizung wärmer zu drehen, auch mal einen dickeren Pullover überziehen. „Stellt man die Heizung nur ein Grad kälter, spart man sechs Prozent der Heizkosten“, sagt der Obermeister der Sanitär- und Heizungsinnung Stuttgart-Böblingen.

Das Wasser kürzer laufen lassen

Wie bei der Heizung wird auch für Warmwasser, das fürs Duschen, Baden oder Händewaschen genutzt wird, jede Menge Energie verbraucht. „Wer die Temperatur etwas herunter dreht und das Wasser kürzer laufen lässt, handelt schon klimafreundlicher“, sagt der Fachmann. In seinem Meisterbetrieb bietet er unter anderem Beratung, Planung und Ausführung in den Bereichen Sanitär und Heizung an.

In seiner Funktion als Obermeister der Sanitär- und Heizungsinnung sieht er sich absolut in der Pflicht, dem Endverbraucher, Immobilienbesitzer, Hausverwaltungen, Planern oder Installateuren über die Problematik der Verbrauchsabrechnung für Wasser- und Wärme-Mengenzähler in Gebäuden aufzuklären. Denn bereits Ende des Jahres 2021 trat die neue Heizkostenverordnung, kurz HKV genannt, in Kraft.

„Die Energiepreise steigen ins fast Endlose, und letztendlich müssen die Kosten umgelegt werden und somit den Verbrauchern richtig in Rechnung gestellt werden“, sagt der Obmann. Im Mittelpunkt der Novellierung stehen Digitalisierung und Transparenz. Seit Dezember 2021 müssen alle Neuinstallationen von Warmwasserzählern und Heizkostenverteilern fernablesbar sein.

Per Funk werden die Daten über einen zentral installierten Datensammler, dem so genannten Gateway, zum jeweiligen Dienstleister für die verbrauchsabhängige Heiz- und Wasserkostenabrechnung weitergeleitet. Das wiederum erfolgt aus Datenschutzgründen in verschlüsselter Form.

Einer dieser Dienstleister ist der Stuttgarter Frank Molliné, der bisher seine Mitarbeiter einmal im Jahr auch in die privaten Haushalte schickt, um die alten Geräte an den Heizungen, abzulesen. Mit der Digitalisierung entfällt diese Arbeit. „Und mit den neuen Geräten sind monatliche Mitteilungen zu Abrechnung und Verbrauch verpflichtend“, sagt Molliné.

Vermieter müssen gewährleisten, dass alle Mieter Zugriff auf diese Informationen haben. Beispielsweise per E-Mail oder auch per Post. „Damit hat der Verbraucher mehr Transparenz, er kann monatlich seinen Verbrauch von Warmwasser und Heizung mit dem Vorjahr desselben Zeitraums vergleichen und wird mehr für seinen eigenen Energieverbrauch sensibilisiert.“

Mieter können Kostenanteil kürzen

Mieter haben ab sofort die Möglichkeit, ihren Kostenanteil um drei Prozent zu kürzen, sollte der Gebäudeeigentümer der Pflicht zur Installation von fernablesbaren Messgeräten oder den Informationspflichten nicht nachkommen. „Das wird in Kürze eine Lawine an Streitigkeiten ins Rollen bringen“, ist sich Tilo Kraus sicher, denn viele Vermieter seien über die neue Heizkostenverordnung noch gar nicht im Bilde.

Diese neue Verordnung gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Nicht aber für Einfamilienhäuser oder Wohnungen mit eigenen Heizsystemen, beispielsweise einer Gasetagenheizung. Ist der Vermieter der einzige Nachbar des Mieters, muss diese Heizkostenverordnung auch nicht angewendet werden.