Die Kommune ändert den Bebauungsplan – doch nicht alle Nachbarn sind davon begeistert.

Mönsheim - Die geplante Bebauung ist auch Gemeinbedarf“, sagte Hans Kuhnle von der Bürgerliste Mönsheim. Der Gemeinderat drückte damit aus, was wohl viele seiner Ratskollegen dachten, die schließlich einstimmig den Vorentwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gödelmann“ absegneten. Damit ist die Gemeinde einen Schritt weiter in Richtung Bebauung einer Fläche, die bisher noch für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist. Nun sollen auf dem Flurstück 6730 an der Straße Im Gödelmann drei Mehrfamilienhäuser mit bis zu 20 Wohnungen errichtet werden. Bauherrin wird die Gemeinde selbst sein, die, so das erklärte Ziel, damit auch bezahlbaren Wohnraum schaffen will.

 

Zwar habe die Gemeinde Mönsheim durch die Baugebiete Gödelmann und Gödelmann II schon viel getan, um der Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen, heißt es in der Begründung für die Bebauungsplanänderung. Dennoch sei die Nachfrage weiter sehr groß. Aus diesem Grund soll eine bisher unbebaute Fläche nun auch für die Schaffung von neuem Wohnraum genutzt werden. Der Bebauungsplan Gödelmann sei seit 1998 rechtskräftig, so Bürgermeister Thomas Fritsch. In all den Jahren habe die Gemeinde ihre Gemeinbedarfsfläche nicht benötigt, etwa für soziale und gesellschaftliche Zwecke.

Keine Einwände von Behörden

Die Architektin Bettina von Kraack-Peiffer vom beauftragten Planungsbüro Baldauf erläuterte dem Gemeinderat die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer eingegangenen Stellungnahmen. Während es von Behördenseite keine relevanten Einwendungen gegen das Vorhaben gab, hatte sich ein benachbarter Grundstückseigentümer gegen den Planentwurf gewandt. Er kritisierte, dass nun anstelle einer Einrichtung für den Gemeinbedarf „eine massive Wohnbebauung“ entstehen soll, „welche sicherlich nicht zu den in der Umgebung stehenden Einfamilienhäusern passt“ und nannte dies einen Vertrauensbruch.

Nach Ansicht der Verwaltung und des Gemeinderats entsteht hingegen keine massive Bebauung. Vielmehr richtete sich die maximale Gebäudehöhe der künftigen Neubauten an die umgebende Bebauung und die Festsetzungen des vorhandenen Bebauungsplans.

Bürgermeister will Gespräch mit Anwohnern suchen

Auch der Meinung des Nachbarn, „die Gemeinbedarfsfläche wäre der ideale Ort für eine zukunftsorientierte Kinderbetreuung“, folgte der Gemeinderat nicht. Vielmehr könne der mögliche künftige Bedarf über die Erweiterung des Kindergartens Wichtelhaus gedeckt werden. Auch das vom Nachbarn angesprochene mögliche Parkplatzproblem konterte die Gemeinde. Man plane pro Wohneinheit mit 1,75 Stellplätzen, 27 davon in einer Tiefgarage, acht im Bereich der Straße Gödelmann.

Der Bürgermeister sagte schließlich, dass man das Gespräch mit den direkt betroffenen Anwohnern suchen wolle. „Wir wollen ihnen die Sorge nehmen, dass da etwas Erdrückendes entsteht“, sagt Bürgermeister Thomas Fritsch.

Der jetzt beschlossene Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung wird nun in der Zeit vom 20. Oktober bis 20. November im Rathaus als Entwurf noch einmal öffentlich ausgelegt, sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange dazu befragt. Voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember soll er dann als Satzung beschlossen werden. Parallel dazu soll das Baugenehmigungsverfahren für die geplanten Mehrfamilienhäuser mit Eigentums- und Mietwohnungen vorangetrieben werden.