Die Kommunalwahl ist gelaufen. Aber wie geht es jetzt weiter? Das erklärt Annette Hettler von der Kommunalaufsicht.

Böblingen - Weil der Stadt und Renningen wollen beide in den kommenden Wochen über das heiß umstrittene Thema Kinderbetreuung und die Gebühren debattieren. Dabei gehen die Städte allerdings unterschiedlich vor. Während in Weil der Stadt schon die neu gewählten Gemeinderäte entscheiden, tut dies in Renningen das Gremium noch in seiner alten Besetzung. Denn während in Weil der Stadt und Weissach der Gemeinderat seit der Wahl in seiner früheren Zusammensetzung überhaupt nicht mehr zusammengetreten ist, tagte etwa in Rutesheim das Gremium schon wieder am Montag nach der Wahl. Wie genau ist die Rechtslage? Das weiß Annette Hettler, die die Kommunalaufsicht im Landratsamt Böblingen leitet.

 

Frau Hettler, einige Gemeinderäte tagen auch nach der Wahl nochmals in alter Besetzung. Ist das erlaubt?

Laut der Gemeindeordnung endet die Amtszeit mit Ablauf des Tages, an dem die Wahlen der Gemeinderäte stattfinden. Wenn die Wahl von der Wahlprüfungsbehörde nicht beanstandet wurde, ist die erste Sitzung des Gemeinderats unverzüglich nach der Zustellung des Wahlprüfungsbescheids oder nach ungenutztem Ablauf der einmonatigen Wahlprüfungsfrist, sonst nach Eintritt der Rechtskraft der Wahl anzuberaumen. Bis der neu gebildete Gemeinderat zusammengetreten ist, führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter.

Dürfen die Gemeinderäte in alter Besetzung immer noch sämtliche Entscheidungen treffen?

Nein. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 wurde ein Satz eingefügt: „Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreffen des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten.“ Beispiele dafür wären die Wahl eines Beigeordneten, der Beschluss des Haushalts oder herausragende Investitionsentscheidungen. Die Gemeindeverwaltung muss dafür eine Einzelfallprüfung vornehmen und in der Gemeinderats-Drucksache darlegen, ob und weshalb ein Aufschieben nicht möglich ist.

Gibt es Fristen, bis wann sich die neu gewählten Gemeinderäte konstituieren müssen?

Dafür gibt es eine Empfehlung des Regierungspräsidiums. Demnach sollte die konstituierende Sitzung noch vor der Sommerpause stattfinden.

Welche Formalien sind bei der Neu-Einsetzung einzuhalten?

Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig, folglich gibt es keinen Arbeitsvertrag. Die Verpflichtung der Gemeinderäte nimmt der Bürgermeister vor. Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Für die Verpflichtungsformel wird folgender Wortlaut empfohlen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Wie handhaben Sie das beim Kreistag? Wann konstituiert er sich?

Die konstituierende Sitzung des Kreistags findet am 22. Juli statt. Per mündlicher Verpflichtung und Unterschrift versprechen die Kreisräte Folgendes: „Ich gelobe Treue der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises Böblingen gewissenhaft zu wahren und sein Wohl und das seiner Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“