Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen ihre Plädoyers vor.

Weil der Stadt/Stuttgart - Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll ein 21-jähriger Paketbote wegen versuchten Mordes für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Mai vergangenen Jahres in Weil der Stadt einen 40-jährigen Radfahrer nach einem Streit zunächst angefahren und anschließend mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen zu haben. Staatsanwalt Michael Allmendinger plädierte auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

 

Für Allmendinger hat der Prozess die Anklage in weiten Teilen bestätigt. Ausgangspunkt des Streits sei ein Überholmanöver des Paketboten in der Josef-Beyerle-Straße gewesen, bei dem der Radfahrer nicht gefährdet worden sei, das er aber als bedrohlich eingeschätzt habe. Es sei daraufhin zu einem Streitgespräch am Wagen des 21-Jährigen gekommen, das sich durch gegenseitige Beleidigungen hochgeschaukelt habe. Am Ende habe der Radfahrer zum Angeklagten „Du Depp“ gesagt und sei dann nach links in die Merklinger Straße

abgebogen.

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140-Kilo-Mann schreitet ein

„Der Angeklagte hat sich dadurch gekränkt und beleidigt gefühlt“, führte der Staatsanwalt weiter aus. Er habe den 40-Jährigen mit seinem Fahrrad zu Fall gebracht und dann mehrfach mit dem Messer auf ihn eingestochen. Schon der Sturz vom Rad aus einer Höhe von 1,05 Meter sei potenziell lebensgefährlich gewesen, erst recht ein Stich in die Lunge, wodurch Luft in den Bauchraum gelangt sei. Der 21-Jährige habe erst von seinem Opfer abgelassen, als sich ein 1,86 Meter großer ehemaliger Soldat dazwischen gestellt habe.

Der Angeklagte habe schon früher mit Gewalt auf Kränkungen reagiert und den möglichen Tod des Radfahrers in Kauf genommen. „Er rief Sätze wie ,Ich stech dich ab‘, ,Ich komme direkt von der Moschee, wegen dir muss ich mich versündigen‘ und hat gegenüber einem Polizisten erklärt, dass er genau gewusst habe, wo er hin steche“, führte Allmendinger weiter aus. Der Angeklagte habe eine „vielschichtige und widersprüchliche Persönlichkeit“, Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit gebe es aber nicht.

Allmendinger sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an: Der Radfahrer sei arglos gewesen, weil der Streit für ihn beendet gewesen sei und er seine Verteidigungsmöglichkeiten preisgegeben habe. Der 21-Jährige habe auch aus niederen Beweggründen gehandelt, weil es seiner Einstellung entspreche, Menschen das Lebensrecht abzusprechen, die ihn beleidigt hätten. „Ihn zeichnet eine hohe Empathielosigkeit aus, er wirkte nach der Tat zufrieden und triumphierend“, sagte der Staatsanwalt, der neben der Haftstrafe auch noch eine Führerscheinsperre für fünf Jahre forderte.

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Nach dem Vorfall ist alles anders

Aus einem lebensfrohen, sportlich aktiven Menschen sei danach ein anderer geworden, erklärte der Anwalt des Radfahrers. Er sei nicht mehr in der Lage, Rad zu fahren, habe alle seine Räder verkauft und sei an einen weit entfernten Ort umgezogen, was für ihn einen Weg von eineinhalb Stunden zur Arbeit bedeute.

Rechtsanwältin Franziska Rückert erklärte in ihrem Schlussplädoyer, der Angeklagte räume die Tat ein. Einen Tötungsvorsatz habe er noch nicht gehabt, als er den Radfahrer mit seinem Auto anfuhr. „Er hat ihn nur vor sich her geschoben und gebremst, als er vom Rad fiel. Er hätte auch ordentlich Gas geben können“, erklärte sie. Der Angeklagte habe nicht heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Da ein Streit vorausgegangen sei, habe der 40-Jährige mit einem Angriff rechnen können. Zudem habe der Angeklagte dessen Arglosigkeit nicht ausgenutzt, da er voller Adrenalin gewesen sei und die Situation gar nicht habe bewerten können.

Was genau im Streitgespräch gesagt wurde, könne nicht festgestellt werden. „Wir wissen daher nicht, was das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Rache, Wut und Verärgerung allein reichen aber für niedere Beweggründe nicht aus“, erklärte die Verteidigerin, die keinen konkreten Strafantrag stellte. Das Urteil soll am 20. Januar verkündet werden.

In einem weiteren Verfahren hat der 40-Jährige zudem Schmerzensgeld in Höhe von 18 000 Euro gefordert. Die Verteidigung hat 12 000 Euro anerkannt. 2500 Euro hat der Geschädigte bereits erhalten.