Ein 58-Jähriger hat sich vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten müssen. Seine Ehefrau hatte ihn beschuldigt. Am Ende der Verhandlung stand ein Freispruch, über den sich niemand freuen konnte.

Böblingen - „Die Beziehung der beiden ist krank. Eine völlig kranke Ehe.“ Mit diesen drastischen Worten hat eine frühere Freundin des mutmaßlichen Opfers das Verhältnis der beiden Eheleute beschrieben, die sich nun vor dem Böblinger Amtsgericht trafen. Der 58-jährige Mann saß auf der Anklagebank, weil seine Frau ihn der Vergewaltigung beschuldigte. „Wir sind nicht hier, um über die Ehe der beiden zu urteilen“, betonte der Richter Werner Kömpf in seinem Urteilsspruch. Dennoch konnte man im Laufe des Verfahrens durchaus den Eindruck gewinnen, dass es eigentlich um die Aufarbeitung einer schmerzhaften Trennung ging. Zu beurteilen hatten der Richter und die zwei Schöffen aber, ob der Angeklagte im Dezember 2016 seine 42 Jahre alte Frau im Ehebett zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sie im März 2017 im Beisein der gemeinsamen Kinder und der Schwiegermutter sexuell genötigt hatte.

 

Der Beschuldigte wies das von sich. „Ich habe meine Frau zu keinem Zeitpunkt zum Sex gezwungen“, beteuerte der 58-Jährige. Der Brite, der in Schottland aufgewachsen und im Alter von 22 Jahren nach Deutschland gezogen war, wirkte in sich gekehrt und erschüttert. Der Angeklagte lebte mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Herrenberg. Das Paar trennte sich schließlich, im vergangenen November zog er aus dem gemeinsamen Haus aus. Die Scheidung hat das Ehepaar erst ein paar Tage vor dem Gerichtstermin eingereicht.

Alkoholprobleme belasteten die Beziehung

Eine schwierige Beziehung: Auch die 42-Jährige wischte sich immer wieder Tränen ab. Dass die Beziehung aber seit längerem problematisch war, zeigte nicht zuletzt ein Chatverlauf des Messenger-Dienstes Whatsapp, der dem Richter vorlag. Demnach soll der Alkoholkonsum des 58-Jährigen ein Problem gewesen sein. In betrunkenem Zustand sollen auch die Zudringlichkeiten passiert sein. Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er früher ein Alkoholproblem gehabt habe.

Nach der Geburt des Sohnes vor vier Jahren und einer parallel dazu verlaufenden schweren Krankheit des Mannes haben die Probleme aus seiner Sicht angefangen haben. „Als ich krank war, hat sich meine Frau von mir abgewandt“, erzählte er. Sie habe nur noch selten Geschlechtsverkehr mit ihm haben wollen.

An die Nacht im Dezember 2016, in der die erste Tat stattgefunden haben soll, könne er sich nicht erinnern, sagte der Angeklagte. Im Gedächtnis geblieben ist ihm aber ein Abend im März 2017, als die Polizei vor seiner Türe stand. Zuvor habe die Familie auf dem Sofa gesessen, schilderte er die Vorgeschichte. Erst habe er seinen Sohn gekitzelt, dann auch seine Frau in den Bauch gepiekst, die das aber offenbar nicht gewollt habe. „Da war nichts Sexuelles dabei, schließlich saßen meine Schwiegermutter und meine Kinder mit im Zimmer“, betonte der 58-Jährige. Anschließend sei es zum Streit gekommen. Gegenüber den Polizeibeamten, die seine Frau zu Hilfe gerufen hatte, zeigte er sich nach Aussagen eines der Beamten zunächst kooperativ. Erst als der Polizist ein Platzverbot aussprach, wurde der Angeklagte wütend. Die Polizisten nahmen ihn daraufhin für eine Nacht in Polizeigewahrsam.

Widersprüche in den Aussagen der Ehefrau

Gegenüber einer Polizistin soll seine Frau nach dem Vorfall ausgesagt haben, dass ihr Mann zwar bereits versucht habe, sie zu vergewaltigen, es jedoch nie geschafft habe. Erst später gab die 42-Jährige zu Protokoll, bereits fünf- bis sechsmal von ihrem Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Genau festlegen konnte sie sich jedoch nur auf den Vorfall im Dezember des Jahres 2016.

Die Aussagen der Ehefrau vor Gericht fanden auf Wunsch der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Die Widersprüche in ihren Aussagen konnten wir nicht ausräumen“, sagte der Richter Kömpf anschließend. Auch die Aussagen zweier Zeuginnen, die früher mit der 42-Jährigen befreundet waren, ließen den Verdacht aufkommen, dass es der Frau um einen Vorteil in einem Sorgerechtsstreit gehen könnte. Ihre Glaubwürdigkeit hatte außerdem erschüttert, dass sie bereits wegen einer Falschaussage gegen ihren Mann verurteilt worden war. Der Richter sprach den Angeklagten schließlich frei, „wenn auch nicht wegen seiner erwiesenen Unschuld“, wie er sagte.

Über das Urteil konnten sich offenbar nur die Zeuginnen richtig freuen, sie beklatschten den Freispruch. Die Mienen des ehemaligen Ehepaares blieben dagegen versteinert – angesichts des Trümmerhaufens ihrer Beziehung.