Ein 25-Jähriger muss sich wegen Verbreitung pornografischer Schriften vor dem Amtsgericht Leonberg verantworten.

Leonberg - Ein Inserat auf einem Kleinanzeigenportal im Internet für einen Seitensprung hat für einen 25-Jährigen äußerst unliebsame Folgen gehabt. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit sieben Jahren mit einer Partnerin zusammen lebt, hatte im Sommer 2017 im Internet ein Lockangebot inseriert: Er könne einer Frau einen Job als Sekretärin bei einer Automobilfirma, bei der er selbst in führender Position arbeite, vermitteln, wenn diese sich mit ihm zum Sex treffen würde.

 

Was der Mann nicht wusste: Auf diese Kleinanzeige wurde die Automobilfirma durch einen Aktionär aufmerksam gemacht, worauf bei dem Unternehmen die Alarmlampen angingen. „Unsere Rechtsabteilung konnte nicht ausschließen, dass hier ein Whistleblower in führender Position Firmengeheimnisse ausplaudert und hat uns daher beauftragt, die Personalien des Inserenten festzustellen“, erklärte ein Mitarbeiter des Werkschutzes der Automobilfirma während des Strafprozesses vor Gericht.

Bilder vom erigierten Glied verschickt

Daraufhin legte der Werkschutzmitarbeiter auf dem Kleinanzeigenportal ein gefälschtes Profil an und gab sich als „Anna“ aus, die an dem Job als Sekretärin interessiert sei. Über die Chatfunktion vereinbarten beide ein Treffen auf einem Parkplatz in Renningen.

Als der 25-Jährige die vermeintliche „Anna“ fragte, ob sie im Vorfeld Bilder von sich schicken würde, kam als Antwort, dass sie normalerweise keine Bilder von sich versende. „Wenn du mir aber welche schickst, bin ich natürlich im Zugzwang“, hieß es weiter. Daraufhin schickte der Leonberger drei Bilder von seinem erigierten Glied, was ihm vor Gericht den Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften einbrachte.

Der Werkschutz-Mitarbeiter, der daraufhin ein Fake-Foto einer Frau ohne Gesicht, aber mit nackten Brüsten zurückschickte, engagierte für das Treffen eine Mitarbeiterin des Werkschutzes als Lockvogel und schaltete auch die Polizei ein. Als die Frau sich dem Angeklagten auf dem Parkplatz näherte und dieser seinen Namen, den er im Inserat benutzt hatte, bestätigte, beendeten Polizei und Werkschutzmitarbeiter das Treffen sehr schnell. Die Polizei stellte die Personalien des Mannes fest und beschlagnahmte sein Handy.

Der Mann verliert seinen Job

Für den 25-Jährigen hatte das vermeintliche Liebesabenteuer berufliche Folgen: Er verlor seinen Job als Autoaufbereiter und arbeitet seitdem als Lagerarbeiter. Immerhin blieb ihm eine strafrechtliche Verurteilung erspart: Da er die Nacktbilder nicht unaufgefordert verschickt hatte, sprach ihn Richterin Jasmin Steinhart vom Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften frei und entsprach damit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. „Um die moralische Beurteilung geht es hier nicht“, erklärte die Amtsrichterin. Der Prozess war nötig gewesen, da dem Gericht im Vorfeld der genaue Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und der vermeintlichen „Anna“ nicht vorgelegen hatte.