Die LKZ-Hilfsaktion Lichtblicke steht Menschen zur Seite, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

Leonberg - Krankheit und ihre Folgen können häufig in die Bedürftigkeit führen“, weiß Jürgen Rein als langjähriger Leiter der sozialen Dienste der Stadt Leonberg. Diese Dienste können den Menschen in einer Notlage beistehen, sie beraten, ihnen Kontakte zu anderen Hilfs- und Beratungseinrichtungen knüpfen. Aber manchmal greifen die offiziellen sozialen Netze nicht, obwohl die Menschen in einer verzweifelten Lage sind. Dann bleibt oft nur noch als einziger Anker und Funke Hoffnung die Hilfsaktion Lichtblicke der LKZ und ihrer großzügigen Spenderinnen und Spender.

 

Hilfe benötigt auch ein Ehepaar mittleren Alters. „Sie haben beide derzeit gesundheitliche Probleme, können nicht arbeiten gehen und beziehen deshalb Leistungen vom Jobcenter“, schildert Jürgen Rein. Ihre derzeitige Wohnung weist seit ihrem Einzug größere Mängel auf, in zwei Zimmern ist Schimmel in den Ecken. Das Ehepaar wies die Vermieter auf die Mängel hin. Wie sich herausstellte, hatten bereits die Vormieter diesen Schimmel. Die Vermieter erklärten sich aber nicht bereit, hier tätig zu werden.

Schimmel in der Wohnung

Es kam zu einem monatelangen Streit, die Fronten verhärteten sich, sodass der Vermieter auch mit der Kündigung drohte. Die Familie suchte intensiv nach einer Wohnung und hat diese nun gefunden. „Das ist in Leonberg schon als solches ein Wunder, aber leider hat diese Wohnung keine Küche. Und weil dies nur gering vom Jobcenter bezuschusst wird, muss die Familie einen Großteil der Küche selbst bezahlen“, sagt Jürgen Rein. Zusätzlich musste die Familie für einen Monat die doppelte Miete sowie die Kaution aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Sie benötigt nun finanzielle Unterstützung, um die Küche einzurichten.

Auch ein 46-Jähriger braucht Hilfe: Eine Krankheit, die ihn bereits seit seiner Jugend begleitet, bestimmt den Alltag des Mannes. Die Epiphysenlösung des Femurkopfes, umgangssprachlich auch jugendliche Hüftkopflösung genannt, ist eine Krankheit am Hüftgelenk. Weil seine Eltern davon ausgingen, dass die Hüftschmerzen von seinem Übergewicht im Kindesalter kämen, wurden sie seinerzeit nicht richtig behandelt, was zu Komplikationen geführt hat.

Heute bezieht der Mann eine zeitlich befristete Rente und aufstockende Leistungen des Jobcenters. Er ist in seiner Mobilität stark eingeschränkt und hat einen elektrischen Rollstuhl, um sich außerhalb seiner Wohnung fortbewegen zu können. Dieser wurde von der Krankenversicherung finanziert.

Keiner übernimmt die Kosten

Der Mann benötigt nun ein Bett mit einer entsprechenden Matratze. Die Kosten dafür übernimmt jedoch weder die Krankenversicherung noch das Jobcenter. Die Sozialhilfe ist ebenfalls nicht zuständig dafür, weil der 46-Jährige Leistungen vom Jobcenter erhält. Die Krankenversicherung bezahlt nicht, weil er nicht auf ein Pflegebett angewiesen ist, und das Jobcenter kann nur ein Darlehen in Höhe von 150 Euro bewilligen. Weil der Mann eine befristete Rente bezieht, gilt er danach als grundsätzlich arbeitsfähig. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass er aufgrund seiner Krankheit je wieder arbeitsfähig sein wird. Das entsprechende Gutachten fehlt noch, ein Antrag über eine Einstufung bei der Pflegeversicherung läuft.

In beiden Fällen will die LKZ-Hilfsaktion Lichtblicke den in Not geratenen Menschen beistehen.

Die Nummern für Ihre Spende

Stichwort: „LKZ-Aktion Lichtblicke“
Volksbank Leonberg-StrohgäuIBAN: DE94 6039 0300 0399 9990 00BIC: GENODES1LEO

Kreissparkasse BöblingenIBAN: DE81 6035 0130 0008 9418 00BIC: BBKRDE6BXXX