Gericht lehnt Antrag einer Klägerin ab und ebnet Weg zur Wahl.

Leonberg - Die seit Jahresbeginn unbesetzte Position des Leonberger Beigeordneten für Finanzen, Soziales und Ordnung kann wiederbesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ einer Bürgerin abgelehnt. Damit sind die juristischen Weichen gestellt für die öffentliche Wahl im Gemeinderat am kommenden Dienstag, 4. Mai, 19 Uhr, in der Leonberger Stadthalle.

 

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist der vorläufige Schlusspunkt eines dramatischen Politkrimis um eine kommunale Spitzenposition, der selbst überregional seinesgleichen suchen dürfte.

Mehrere Anläufe

Eigentlich wäre die Position des stellvertretenden Oberbürgermeisters schon im November besetzt worden. Der langjährige Amtsinhaber Ulrich Vonderheid (CDU) hatte sich wieder beworben, scheiterte aber überraschend wie hauchdünn gegen den Konkurrenten Maic Schillack aus Niedersachsen. Doch der gewählte neue Bürgermeister sagte zu Weihnachten plötzlich ab: ein Paukenschlag zum Fest!

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Die Stelle wurde neu ausgeschrieben. In der Endauswahl war eine Bewerberin, die bereits im ersten Anlauf die Stichwahl um nur eine Stimme verpasst hatte: Josefa Schmid, eine Kreisrätin und frühere Bürgermeisterin im Landkreis Regen, die jetzt stellvertretende Leiterin des Bundesamtes für Migration für Niederbayern ist.

Zwei zogen zurück

Sie wurde vom Gemeinderat neben einer weiteren auswärtigen Bewerberin und einem Kandidaten aus der Region zum finalen Wahlgang eingeladen, der für den 13. April angesetzt war. Doch nur wenige Tage zuvor zogen zwei der Finalteilnehmer zurück, übrig blieb Josefa Schmid.

Nur eine Kandidatin, das war den Grünen zu wenig Auswahl. Sie beantragten, unterstützt von SPD und der Liste „Salz“, eine abermalige Ausschreibung der Position. Die Freien Wähler, CDU und FDP lehnten dies ab: Schließlich habe es die Auswahl aus 22 Aspiranten gegeben. Dass sich bei einer dann dritten Ausschreibung überhaupt noch jemand Qualifiziertes melden würde, zogen sie in Zweifel.

Heftige Diskussion

In einer internen Sitzung am Vorabend des Wahltermins wurde dem Vernehmen nach heftig diskutiert, ob die Wahl überhaupt stattfinden soll. Am Ende war eine Mehrheit dafür. Josefa Schmid war tags darauf schon auf dem Weg ins Ländle, als sie ein Anruf des Oberbürgermeisters erreichte. Martin Georg Cohn teilte ihr mit, dass eine Bürgerin unmittelbar zuvor beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf eine „einstweilige Anordnung“ gestellt habe. Begründung: Sie fühle sich vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, da die Ausschreibung nicht im Leonberger Amtsblatt erschienen sei.

Stadt hat rechtmäßig gehandelt

In der Ratssitzung am Abend erklärte der OB, dass er unter diesen Umständen die Wahl nicht durchführen könne. Die Stadträte reagierten zum Teil aufgebracht. Cohn versprach, dass die Wahl am 4. Mai nachgeholt werde, wenn das Verwaltungsgericht den Antrag der Klägerin ablehne, das Handeln der Stadt also bestätige.

Dies ist jetzt der Fall. „Wir werden die Wahl am Dienstag durchführen“, erklärte der OB gegenüber unserer Zeitung. „Die Stadt hat rechtmäßig gehandelt.“ Ein entscheidendes Kriterium, das hatte schon das Regierungspräsidium erklärt, ist die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger. Dort war das Inserat erschienen.