Vorfall während der Kinder- und Jugendtage im Stadtpark: Polizei ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs.

Leonberg - Der Vorwurf ist schwerwiegend: Sexueller Missbrauch von Kindern während der Kinder- und Jugendtage am Samstag im Leonberger Stadtpark. Die Pressestelle im Präsidium Ludwigsburg meldet den Vorfall erst am Montagmittag und beschreibt ihn so: Der Tatverdächtige sei am Samstag gegen 17.50 Uhr mit einem 29 Jahre alten Begleiter im Stadtpark bei dem Fest unterwegs gewesen. Die beiden Männer seien augenscheinlich alkoholisiert gewesen und einer Kindergruppe im Alter von zwölf und 13 Jahren entgegengelaufen. Der 21-Jährige habe zunächst sexuell motivierte Gesten in Richtung der Kinder gezeigt. Sein Begleiter solle wohl versucht haben, den 21-Jährigen von seinem Verhalten abzubringen, und habe ihn aufgefordert, die Kinder in Ruhe zu lassen.

 

Dieser Aufforderung kam der alkoholisierte Mann nicht nach. Er sei der Gruppe hinterhergelaufen, habe seine Hose heruntergezogen, sein entblößtes Geschlechtsteil gezeigt und dabei anzügliche Bemerkungen gemacht. Anschließend habe er seine Hose wieder hochgezogen. Nach dem Vorfall informierten die Kinder die Veranstalterin des Festes. Sie erteilte den beiden Männern einen Platzverweis und alarmierte umgehend die Polizei. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte die beiden Männer auf einer Wiese am Sprudelberg im Stadtpark an. Sie wurden mit Handschließen gefesselt und zur weiteren Abklärung zum Revier gebracht, teilt die Polizei mit. Da eine Mittäterschaft seitens des 29-Jährigen mutmaßlich ausgeschlossen werden konnte, durfte er nach Erhebung seiner Personendaten das Revier wieder verlassen.

Tatverdächtiger ist aggressiv

Der 21-jährige Tatverdächtige, der sich schon bei der vorläufigen Festnahme unkooperativ und aggressiv verhalten habe, musste die restliche Nacht auf dem Revier in Gewahrsam verbringen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er am Sonntagmorgen auf freien Fuß gesetzt. In der Regel erfolgt dies, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsverdacht besteht. Nähere Angaben zur Person, etwa dem Wohnort, wollte die Polizei nicht machen.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist in Paragraf 176 des Strafgesetzbuches geregelt. Nach Angaben der Polizei wird dieser Fall unter Absatz 4 Nummer 1 verfolgt. Im Gesetz heißt es dazu: „Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt.“ Dies gilt als minder schwerer Fall.

Bei der Stadt Leonberg bestätigt man, dass sich die betroffenen Kinder an eine Mitarbeiterin der Stadt gewandt haben, woraufhin man die Polizei verständigt habe. „Ich bin froh darüber, dass hier durch die Stadtverwaltung unverzüglich nach Kenntnisnahme gehandelt wurde“, sagte Oberbürgermeister Martin Georg Cohn. Eine weitere Stellungnahme, etwa zur Außenwirkung des Vorfalls, gab es nicht.