So war auch die Diskussion anlässlich des sogenannten Auslegungsbeschlusses, den der Gemeinderat in dieser Woche getroffen hat, von Kontroversen und Emotionen geprägt. Denn die Aussicht, drei mehrgeschossige Wohnhäuser sozusagen vor die Nase gesetzt zu bekommen, macht einigen Anwohnern der Unteren Burghalde keine Freude. Ist doch die freie Sicht ein großer Pluspunkt der meisten Häuser in dieser bevorzugten Halbhöhenlage. Die allerdings sehen einige Leute von der Burghalde durch das Neubauprojekt gefährdet. Mehr noch: Die Nachbargrundstücke könnten durch die künftigen Gebäude verschattet werden.
Streit um Gebäudehöhe
Dem Vernehmen nach gehen einige Anlieger mit anwaltlicher Unterstützung gegen das Sparkassen-Projekt vor. Andere wiederum haben bei der Politik um Beistand gebeten. Und so appellierte Wolfgang Schaal von den Freien Wählern im Gemeinderat an die anderen Fraktionen, „die Bedenken der Nachbarn ernst zunehmen.“ Gleichzeitig bekannte sich Schaal aber zum Projekt: „Wir wollen, dass die Kreissparkasse bauen kann.“
Dreh- und Angelpunkt in der aktuellen Diskussion ist die maximale Gebäudehöhe. Die, so befürchteten nicht nur die Freien Wähler, sondern auch die Grünen, könnte sich in den aktuellen Plänen im Vergleich zu jener, die der Gemeinderat vor anderthalb Jahren abgesegnet hat, vergrößert haben. Was wiederum negative Auswirkungen auf die angrenzenden Häuser habe.
OB: Sparkasse gehört zur kommunalen Familie
Im Gemeinderat entspann sich eine hitzige Diskussion, die vom Vorwurf, ein Gebäude sei um vier Meter erhöht worden, bis zur Bedeutung von 70 zusätzlichen Mietwohnungen in einer Stadt mit angespannter Wohnraumsituation reichte. „Diese Höhen waren schon im vergangenen Jahr bekannt“, wehrte sich Daniel Häußler, der Projektleiter der Kreissparkasse. „Wir haben da nichts arglistig verschwiegen.“ Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) hob die Vertrauenswürdigkeit eines „Mitglieds der kommunalen Familie“ hervor: „Es kann doch nicht wahr sein, dass wir wegen 60 Zentimetern jetzt mehr als eine Stunde diskutieren.“
Um den für das weitere Verfahren notwendigen Auslegungsbeschluss nicht zu gefährden, schlug der OB vor, das Ratsvotum mit einer Höhenfestlegung zu verbinden: Die maximale Höhe für das zweitoberste Geschoss liegt bei 9, 30 Meter. Das oberste Geschoss darf nicht höher als 12,55 Meter sein.
Beinahe schon mal geplatzt
Eine große Mehrheit des Rates folgte dem Vorschlag des Oberbürgermeisters. In der nächsten Phase des Verfahrens können nun Kritiker ihre Bedenken vortragen. Die wiederum werden im Gemeinderat verhandelt.
Damit stehen die Signale für eines der wichtigen Bauvorhaben im Leonberger Stadtzentrum weiterhin auf Grün. Bedenkt man, dass die Sparkassen-Pläne vor anderthalb Jahren beinahe geplatzt wären, weil es bereits damals laut artikulierte Vorbehalte im Gemeinderat gab, ist das ja schon was. Der noch für dieses Jahr anvisierte Spatenstich dürfte aber auf sich warten lassen.