Die klagende Frau betonte, sie sei von der Stadt enttäuscht, weil diese sich ihr gegenüber nicht korrekt verhalten habe. „Es wurden Zusagen nicht eingehalten, und die Akten, die ich bekommen habe, waren lückenhaft“, erklärte sie. Ihrer Forderung, dass die Stadt die Bußgelder zurückzahlen müsse, erteilte der Richter aber eine Absage: „Zum damaligen Zeitpunkt haben sie der Rechtslage entsprochen.“ Das Gericht konnte aus formalen Gründen den Klagen der beiden Leonberger, die übrigens außerhalb des betroffenen Viertels wohnen, nicht einfach stattgeben. Da aber in der Kommunikation mit den Behörden vieles falsch gelaufen sei, schlug Gaber als Vergleich vor, dass das Regierungspräsidium die Parkscheibenregelung für das Viertel wieder aufhebt und die Schilder abgebaut werden.

 

„Dann sind die rechtmäßigen Zustände wieder hergestellt“, meinte Richter Wolfgang Gaber. Er stellte aber auch klar, dass die Stadt Leonberg natürlich die Möglichkeit habe, in einem neuen Verfahren die Parkscheiben in dem Quartier wieder einzuführen.

Ob es dazu kommen wird, wollte der Leonberger Ordnungsbürgermeister Ulrich Vonderheid (CDU) noch nicht sagen. „Wir müssen die Entscheidung des Gerichts und des Regierungspräsidiums erst genau analysieren“, erklärte er. Die Stadt habe mit der Parkscheiben-Regel eine Entscheidung für die Bürger treffen wollen und nicht gegen sie. Der Impuls dazu sei schließlich aus der Bürgerschaft gekommen. Der Gemeinderat habe daraufhin die jetzt gekippte Regel beschlossen.