Amtsgericht Leonberg verhängt Bewährungsstrafe dank umfangreichen Geständnisses gegen zwei Drogenkuriere.

Leonberg - Zwei Männer haben per Post Kunden in ganz Deutschland mit Marihuana versorgt. Jetzt wurden die beiden am Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge verurteilt. Ein 30-jähriger Leonberger erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Seine Komplize, ein gleichaltriger Weissacher, wurde wegen Beihilfe schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten belegt. Die Strafen wurden allerdings zu Bewährung ausgesetzt.

 

Unter falschem Namen verschickt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwischen 2014 und 2015 über mehrere Monate hinweg insgesamt knapp 400 Gramm Marihuana sowie 180 Gramm Haschisch unter falschen Namen per Post an Kunden verschickt hatten. Dazu nutzten die Männer Packstationen im gesamten Altkreis. Der befreundete Landschaftsgärtner aus Weissach hatte in fünf der angeklagten 14 Fälle den Versand übernommen und die Briefe zu den Packstationen gebracht. Diese gingen dann nach Stuttgart, Köln, Frankfurt, München oder Nürnberg.

Dass die Sache am Ende aufflog, war einem großen Zufall geschuldet. Einer der vermeintlichen Absender habe sich bei der Polizei gemeldet, nachdem ein nicht ausreichend frankierter Brief mit dem brisanten Inhalt an ihn zurückgeschickt worden war, berichtete einer der ermittelnden Beamten. Die Polizei stellte mit der Sendungsnummer fest, von wo aus der Brief verschickt wurde und leitete eine Observierung ein. Anhand der gleichen Kuverts und der Beschriftung fanden sie weitere verdächtige Sendungen. Dann wurde der Weissacher an einer Packstation beobachtet. Und er führte die Polizei direkt zu der Wohnung des Leonbergers. Dort stellten die Beamten neben üblichen Utensilien wie Feinwaage und Verpackungsmaterial noch weitere 40 Gramm Marihuana sicher.

Der Koch erklärte in der Verhandlung, dass er sich wegen Geldproblemen zu der Sache hinreißen ließ. Er habe über das Darknet einen Händler kennengelernt, der ihm das Marihuana samt Adressen geschickt habe. Dessen realen Namen wisse er aber nicht, weil sich dieser im Chat nur mit Spitznamen gemeldet hatte. Für seine Dienste habe er eine Provision von zehn Prozent in der virtuellen Währung Bitcoin erhalten. Außerdem durfte er einen kleinen Teil der Drogen für sich behalten – wie auch sein Kumpel, der für die Fahrten zu den Packstationen einen Joint bekam.

Freund wird der Beihilfe belangt

Der Staatsanwalt ging zum Schluss von einem gemeinsamen Tatentschluss aus. Doch die Amtsrichterin war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich nicht um eine gemeinschaftlich geplante Tat gehandelt hatte. Sie war sich sicher, dass die Idee vom Leonberger stammte und sprach von einer „professionellen Vorgehensweise“. „Ihr Freund hatte nur in fünf Fällen geholfen, und das können wir nicht als Mittäterschaft, sondern als Beihilfe werten“, erklärte sie nach der Urteilsverkündung und schloss sich damit auch dem Antrag der Verteidiger an.

Die beiden bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Männer wurden obendrein mit Geldstrafen von 3000 Euro und 1700 Euro belegt – das Geld kommt dem Seehaus zugute. Außerdem müssen sie dem Gericht ein negatives Drogenscreening vorweisen. „Sie haben in der Verhandlung erzählt, dass sie keine Drogen mehr nehmen, und das möchten wir uns bestätigen lassen“, sagte die Richterin.

Die Verhandlung am Leonberger Schöffengericht hatte mit einem einstündigen Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten begonnen. In diesem hatten sie sich auf eine Strafobergrenze geeinigt, sollten die Angeklagten ein vollumfängliches Geständnis ablegen. Dadurch ersparte sich das Gericht auch eine umfangreiche Beweisaufnahme und konnte auf die Aussagen dreier Beamten verzichten, die krank ausgefallen waren, was dazu geführt hätte, dass ein weiterer Termin notwendig gewesen wäre.