Eine EU-Verordnung zur Luftrettung greift jetzt auch hierzulande. Den Standort Leonberg betrifft die Änderung nicht.

Leonberg - Zuerst rotieren die Blätter nur langsam. Dann werden sie immer schneller, immer lauter. Für einen kurzen Moment schwebt Christoph 41 über dem Landeplatz am Leonberger Krankenhaus, dann zieht der rot-weiße Rettungshubschrauber davon, macht sich auf den Weg zum nächsten Einsatz. 588 Mal ist der Helikopter der Deutschen Rettungsflugwacht DRF im ersten Halbjahr 2014 geflogen. Notfallorte im Umkreis von 60 Kilometern kann er in maximal 15 Minuten erreichen. Ob er künftig aber noch alle Krankenhäuser in seinem Einsatzgebiet anfliegen kann, ist fraglich.

 

Einheitliche Regelung für Luftrettung

Der Grund ist eine EU-Verordnung, die Ende Oktober auch in Deutschland greifen wird. Diese existiert seit 2012, war aber bisher in der Bundesrepublik ausgesetzt. Sie regelt verschiedene Anforderungen an die Luftrettung und soll diese einheitlich gestalten, darunter auch die Bestimmungen für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern. Dafür müssen neue Genehmigungen erteilt werden. „Das hat keine Auswirkungen auf den DRF-Standort Leonberg“, sagt die Pressesprecherin der Luftrettung, Petra Hentschel, „allerdings steht die Möglichkeit im Raum, dass viele Kliniken nicht mehr angeflogen werden können.“ Dies betreffe vor allem kleinere Häuser der wohnortnahen Versorgung. Welche das genau sind, kann die DRF nicht sagen. Bekannt ist hingegen, dass das Krankenhaus Bietigheim nicht mehr angeflogen werden kann, da sich der Landeplatz auf dem Gelände befindet, auf dem die Klinik erweitert werden soll. Landeplätze gehören in der Regel den jeweiligen Krankenhäusern.

Für die Patienten bedeutet dies womöglich bei Notfällen längere Transporte in die Klinik. Der Rettungshubschrauber bringt den Notarzt zum Unfallort. Dort entscheidet der Mediziner, ob der Verletzte mit dem Helikopter oder dem Rettungswagen transportiert wird. Oft werden die Rettungsflieger geschickt, wenn Notarzt- und Rettungswagen zu weit entfernt oder das Gelände abgelegen ist. Doch auch am Dreieck Leonberg kommt Christoph 41 hin und wieder zum Einsatz, wenn für andere Rettungskräfte kein Durchkommen ist. Zudem werden Intensivtransporte geflogen, die Patienten von einer Klinik in eine andere bringen.

„Alle Luftrettungsbetreiber erfüllen modernste Standards“, sagt die DRF-Sprecherin. Die Regeln, auch seitens der deutschen Behörden, seien schon zuvor sehr streng gewesen. „Wir haben ein weltweit vorbildliches System aufgebaut“, betont Hentschel. Derzeit sei das Bundesverkehrsministerium damit befasst, nach Lösungen für Landeplätze zu suchen, die noch ohne Genehmigung sind.

Nur Herrenberg wird nachgebessert

Laut Klinikverbund Südwest, zu dem das Leonberger Krankenhaus gehört, muss nur in Herrenberg nachgebessert werden. „Dort sind kleinere Baumaßnahmen erforderlich. Bei den übrigen Kliniken in Leonberg, Böblingen, Sindelfingen, Nagold und Calw ist alles im grünen Bereich. Alle haben eine Genehmigung“, erklärt der Pressesprecher Ingo Matheus auf Nachfrage. Außer in Leonberg und Herrenberg landeten die Helikopter auf den Klinikdächern. Besonders oft werde Sindelfingen wegen des dortigen Traumazentrums angeflogen. „Wenn etwas nicht erfüllt worden wäre, hätte wir alles dafür getan, um unsere Kliniken auf den aktuellen Stand zu bringen“, betont der Sprecher des Klinikverbundes.

Das Leonberger Krankenhaus ist einer von acht Standorten für Rettungshubschrauber in Leonberg. Die sechs anderen der DRF sind in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Villingen-Schwenningen und Friedrichshafen. Ein weiterer Rettungshelikopter fliegt für den ADAC und steht in Ulm. Christoph 41 war 1973 der erste Rettungshubschrauber der DRF und ist seit 1986 in Leonberg stationiert. Er fliegt Einsätze in den Landkreisen Böblingen, Stuttgart, Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Heilbronn, Göppingen, Ludwigsburg, Pforzheim, Calw, Tübingen, Reutlingen und Esslingen, was einem Radius von etwa 70 Kilometern entspricht.