Obst einfach so ernten, ist verboten. Davor warnt nicht nur das Landratsamt Böblingen, sondern auch die Polizei. Denn ohne zu fragen, dürfe auf keinen Fall irgendwo das Obst gepflückt werden. „Wer sein Obst brennen möchte, muss es vollständig reifen lassen“, erklärt Manfred Nuber, Fachberater für Obst und Gartenbau im Landratsamt. „Solches Obst hängt dann noch spät am Baum, wird aber durchaus vom Eigentümer noch geerntet.“ Auch den Begriff des Mundraubs oder ein Datum, von dem an scheinbar „herrenlose“ Bäume geerntet werden dürfen, gibt es nicht. „Das ist auf jeden Fall Diebstahl“, sagt Polizeisprecher Peter Widenhorn.

 

Es gibt eine Börse

Wer dennoch gern Frisches und Regionales vom Baum haben möchte, dem empfiehlt Nuber die kostenlose Streuobstwiesen-Börse im Internet. Dort können Interessierte Bäume zum Ernten suchen, Obstbaumbesitzer ihre Gewächse aber auch anbieten, wenn sie die Ernte oder Pflege nicht selbst bewerkstelligen können.

Auch Pachtgesuche und -angebote gibt es dort. Wer keinen Computer hat, kann über das Landratsamt nachfragen: Fachberatungsstelle Obst- und Gartenbau, in der Parkstraße 1, 71034 Böblingen, Telefon 0 70 31 / 6 63 23 80 oder per Fax 0 70 31 / 6 63 23 38.

www.streuobstwiesen-boerse.de