Wenn sich Autofahrer nicht an die Markierungen in der Goethestraße halten, könnte ein Parkverbot folgen.

Leonberg - Wenn hinter dem Scheibenwischer ein roter Zettel hängt, ist der Ärger oft groß. Das heißt: Man steht entweder im Halteverbot, oder die Parkuhr ist abgelaufen – und man wurde dabei erwischt. Aber ein grüner? Seit einigen Wochen werden in der Goethestraße zwischen Herderstraße und Oberer Schützenrain regelmäßig solche Zettel verteilt. Und sorgen bei Autofahrern ebenso regelmäßig für Verwunderung. „Das Problem in der Goethestraße ist, dass es eine erhöhte Summe an Menschen gibt, die dort nicht sehr nachbarschaftlich parken“, sagt Undine Thiel, Sprecherin der Stadt Leonberg. „Wir bekommen regelmäßig Beschwerden von Anwohnern.“ Immer wieder würde zu dicht an Ausfahrten geparkt, sodass die Bewohner kaum noch aus ihren Garagen kämen. Auch stünden Autos zu nah an den Kreuzungen, die langen Engstellen durch die abgestellten Wagen sorgten für Probleme bei der Durchfahrt und der Übersichtlichkeit.

 

Fremde parken Flächen zu

„Die Anwohner sind auch unzufrieden damit, dass fast nur Fremde dort parken und für sie selbst und ihre Besucher gar kein Platz mehr ist“, so Thiel. Deshalb hat die Stadt vor einiger Zeit anstatt ein allgemeines Halteverbot auszusprechen, mit weißen Markierungen Parkflächen ausgewiesen, um zu sehen, ob sich die Menschen daran orientieren.

Als weiteren „Hinweis“ gibt es die grünen Zettel, die die Fahrer daran erinnern, dass Parken außerhalb der Markierungen nicht erwünscht ist. „Das ist erst einmal die freundliche Lösung“, so Thiel. Im Klartext heißt das: Ein grüner Zettel an der Scheibe bedeutet nicht automatisch, dass der Fahrer gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat. Vielmehr kommen die Hinweise an alle Autos, die außerhalb der Markierungen parken. „Wir warten nun ab, ob sich die Leute daran halten.“ Falls nicht, halte sich die Stadt die Option offen, dort offiziell Halteverbote auszuweisen. In dem Fall gäbe es für Falschparker dann auch ein richtiges Knöllchen.

Auch als Schleichweg genutzt

Möglich wäre ebenso eine Parkscheibenpflicht, sodass Besucher nur kurzzeitig dort stehen dürfen und Anwohner für Geld eine Ausnahmegenehmigung erwerben können. Bevor etwas davon umgesetzt werde, werde die Stadt aber nochmals mit den Anwohnern die Parksituation besprechen. „Sicher wird dann auch nochmals genau geprüft, inwieweit noch ein zusätzlicher Parkplatz dazukommen könnte“, so Thiel. Zumindest liegen der Stadt heute schon „Hinweise der Anwohner vor, dass die Parkierung das Problem des ,wilden’ Parkens nicht ausreichend löse“.

Bekannt ist die Goethestraße außerdem als Schleichweg bei Fahrern, die bei stockendem Verkehr auf der Stuttgarter Straße eine Abkürzung suchen. Dass sich dieses Problem bei weniger Autos am Straßenrand – und damit weniger Engstellen – vergrößern könnte, glaubt Thiel aber nicht. „Es bleiben ja weiter Parkflächen da, und es gibt auch noch die Grüninseln, die den Weg verengen.“

Info: Parken am Straßenrand

Was ist erlaubt?
Parken ist am Straßenrand von 30er-Zonen nicht verboten, solange nichts Entsprechendes ausgeschildert ist. Natürlich müssen die Fahrer bestimmte Regeln beachten. So muss die Fahrspur neben dem Auto zum Beispiel breit genug für andere, auch große Fahrzeuge sein. Zur nächsten Kurve müssen wenigstens fünf Meter freigehalten werden und Einfahrten dürfen nicht blockiert werden. In schmalen Straßen bedeutet das, dass auch das Parken gegenüber von Einfahrten nicht erlaubt ist.

Schilder oder Markierung?
Markierungen auf dem Boden geben übrigens nicht zwingend Aufschluss darüber, was erlaubt oder geboten ist. Entscheidend sind immer Straßenschilder. So ist beispielsweise ein teilweise rot markierter Gehweg nicht automatisch ein Radweg – es sei denn, es steht auch ein entsprechendes Schild davor. Allerdings gibt es auch Straßen, in denen Parken außerhalb der Markierungen grundsätzlich verboten ist, zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche.