Der 51-Jährige aus Weissach wird nur wenige Tage nach seiner letzten Verurteilung erwischt.

Leonberg - Die Richterin staunte nicht schlecht, als sie den 51-jährigen Weissacher auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts sah. Denn der Wiederholungstäter musste sich erst im vergangenen Mai wegen Fahren ohne Führerschein verantworten und wurde damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Und keine Woche nach der Verurteilung waren Sie schon wieder mit dem Auto unterwegs!“, sagte Richterin Jasmin Steinhart kopfschüttelnd zu dem Angeklagten.

 

Der Führerschein des 51-Jährigen wurde bereits im Jahr 1999 eingezogen. Damals waren ein Moped und viel Alkohol im Spiel, mehr wollte der angeklagte Mann dazu aber nicht sagen. „Ich habe dann zwei MPU gemacht, aber es gab Probleme bei den psychologischen Gesprächen“, erzählte der Weissacher, für den dies aber noch lange kein Grund war, um sich nicht ans Lenkrad zu setzen. Und so ging der gelernte Maschinenschlosser der Polizei im letzten Mai ins Netz.

Das Auto gibt’s im Ort nur einmal

Diese hatte ihn schon lange auf dem Schirm. „Wir wussten, dass er regelmäßig unterwegs ist, weil sein Auto nicht immer vor dem Haus stand“, erzählte der Beamte, der auch davon sprach, dass es den gleichen Wagen, wie ihn der Angeklagte fahre, kein zweites Mal im Ort gebe. Damals hatte der 51-Jährige dem Polizisten zufolge erklärt, dass er den Wagen in die Werkstatt bringen wollte, doch „die von ihm erwähnte Werkstatt lag in der anderen Richtung, und außerdem war die Hauptuntersuchung noch gar nicht fällig“, berichtete der Polizist und meinte, dass der Mann auch noch mit dem Mittagessen in der Tüte ausgestiegen war, was seiner Meinung nach für eine längere Ausfahrt sprach.

Der Weissacher hatte in der Verhandlung behauptet, dass er den Wagen bei einem Bekannten abgeben wollte, damit dieser ihn in die Werkstatt bringt. Außerdem gehörte das Fahrzeug laut ihm seinem Lebensgefährten, der sich in einer Pflegeeinrichtung befand – allerdings war er derjenige, der dieses in Raten abzahlte, was das Gericht stutzig machte. „In die Arbeit fahre ich immer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Arbeitskollegen“, meinte der Mann, der nur knapp einer polizeilichen Vorführung entgangen war. Er hatte nämlich den Gerichtstermin vergessen, und erst nach dem Telefonat mit der Richterin, in dem diese ihm den Ernst der Lage erklärt hatte, setzte er sich sofort ins Taxi.

„Stress in der Arbeit und zu Hause“

Dass er wieder ins Auto gestiegen war, tat ihm leid. „Nach der letzten Verurteilung war ich total durch den Wind wegen Stress in der Arbeit und zu Hause“, erklärte er auf der Anklagebank und meinte: „Der Kopf war einfach aus!“ Mittlerweile wurde sein Auto von der Polizei beschlagnahmt. Eine Einziehung war dem geladenen Beamten nicht möglich, da er aufgrund der Ratenzahlung nicht der Eigentümer ist.

Trotz einer festen Arbeitsstelle stellte die Richterin dem Mann keine positive Sozialprognose aus – die einschlägigen Vorstrafen, die damals mit einer Geldbuße und später mit einer Bewährungsstrafe geahndet wurden, taten ihr Übriges. „Man muss auch die Allgemeinheit vor Ihnen schützen“, befand die Richterin und schickte den Mann für sechs Monate hinter Gitter. Den Führerschein darf er erst nach Ablauf von 20 Monaten wieder beantragen.

Mit einer 24-monatigen Führerscheinsperre hatte der Staatsanwalt eine noch schärfere Sanktion gegen den Wiederholungstäter gefordert, der auf rechtlichen Beistand verzichtet hatte. Für den Angeklagten aus Weissach war es übrigens nicht der letzte Auftritt vor Gericht. Der geladene Polizeibeamte erzählte, dass er schon die nächste Strafanzeige fertigmache. Tatvorwurf: Fahren ohne Führerschein.