Als wäre das nicht genug, beschimpfte er die Beamten dann noch auf übelste Weise. Einer der geladenen Polizeibeamten, die es damals mit dem Mann zu tun hatten, war noch immer fassungslos. „Dass ein Bundeswehr-Sanitäter auf einen anderen Rettungssanitäter und Polizisten losgeht, das ist für mich nicht nachvollziehbar!“, sagte der 25-jährige Beamte. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm der Polizeimeister aber nur „zur Kenntnis“ und betonte, dass „damit die Sache nicht wieder gut sei“.
Der 31-Jährige leidet seit dem Vorfall an einer Belastungsstörung
Für den 31-Jährigen sei nach dem Vorfall eine Welt zusammengebrochen, erzählte er in der Verhandlung. Er habe zehn Kilogramm abgenommen, könne nur mit Hilfe von Medikamenten schlafen und habe sich auch einem Psychologen anvertraut – dieser habe ihm eine Belastungsstörung attestiert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Sache in der Kaserne herumgesprochen habe und er von Kameraden ständig als „Polizistenschläger“ tituliert werde.
Doch mit dem Urteil am Amtsgericht war die Sache für ihn noch nicht ausgestanden. Dem Leonberger drohte nämlich auch noch ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr und mit der verhängten Geldstrafe wohl auch das Ende seiner Laufbahn als Soldat. Deshalb hatte sein Anwalt auch nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragt und damit gehofft, dass sein Mandant möglichst glimpflich aus der Sache herauskommt.
Dass das Strafmaß auch berufliche Konsequenzen haben werde, sei zwar bitter, befand der Richter. „Aber ich bin der Meinung, es wäre nicht richtig, Ihre Tat nur mit einer Verwarnung zu ahnden.“ Außerdem komme der Leonberger mit den 85 Tagessätzen noch um einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis umhin, und damit stünden ihm viele Wege offen. Am Ende erlaubte sich der Richter noch die Bemerkung: „Nach der ganzen Sache wären Sie bei der Bundeswehr wohl ohnehin nicht mehr glücklich geworden.“