So geht’s: 10 000 Unterschriften sind in Baden-Württemberg für die Zulassung eines Volksbegehrens nötig. Danach braucht es die Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten, damit sich der Landtag mit dem Inhalt des Volksbegehrens, in diesem Fall einem Gesetzesvorschlag, befassen muss. Wenn der Landtag Nein sagt zum Inhalt des Volksbegehrens, kommt es zur Volksabstimmung. Der Landtag kann selbst ein Alternativgesetz vorlegen.

 

Darum geht’s: Das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ will erreichen, dass verschiedene Forderungen Gesetzeskraft erlangen. Wesentliche Punkte sind nach Angaben der Initiatoren: 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035, Halbierung des mit Pestiziden belasteten Flächenanteils bis 2025, Verbot von Artenvielfalt gefährdenden Pestiziden in Naturschutzgebieten, Schutz der Streuobstbestände. Das Volksbegehren wurde von zwei Berufsimkern von proBiene, Freies Institut für ökologische Bienenhaltung, initiiert. Es wird von vielen verschiedenen Verbänden unterstützt, auch dem BUND und dem Nabu.

Weitere Infos gibt es im Internet unter www.volksbegehren-artenschutz.de