Anträge sind persönlich im Rathaus, per E-Mail oder als Online-Formular möglich.

Altkreis - Um in der Corona-Pandemie die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten und große Menschenansammlungen vor Wahllokalen zu verhindern, nutzen viele Wähler die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits vor zwei Wochen zugestellt worden. Damit lassen sich die Briefwahlunterlagen auf drei Wegen beantragen: per Formular auf der Internetseite der Kommune, per E-Mail an die Kommune oder vor Ort im Rathaus. Die Kontaktdaten sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

 

Nur mit Termin ins Rathaus

Bei letzterem Weg ist zu beachten, dass in den Verwaltungen derzeit Termine ausgemacht werden müssen. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Im Rathaus erhält man den Wahlzettel direkt und kann gleich wählen. Das ist aber kein Muss.

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Für den Antrag sind Wahlbezirksnummer, Wählernummer, Name, Geburtsdatum und Adresse notwendig. Zu beachten ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt werden müssen. In Leonberg etwa bis spätestens Donnerstag, 12. März, 12 Uhr. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der Kommunen. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Krankheit, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr erfolgen.

Es zählt nur, was am Wahltag bis 18 Uhr da ist

In den Briefwahlunterlagen enthalten sind ein Wahlschein, ein Stimmzettel des Wahlkreises, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag. Für eine rechtzeitige Rücksendung ist der Wähler verantwortlich. Die Briefwahlunterlagen können per Post verschickt oder bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse am Wahltag bis 18 Uhr abgegeben werden. Stimmzettel, die später eintreffen, werden nicht gezählt. Übrigens: Wer sich umentscheidet, kann mit den Briefwahlunterlagen auch ins Wahllokal gehen und doch dort abstimmen.