Mit all diesen Taten hatte der 26-Jährige versuchte gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Brandstiftung, Herbeiführen eines Brandes, sexuelle Belästigung und Nötigung begangen – verurteilen konnte ihn das Landgericht jedoch wegen seiner Psychose und der damit verbundenen Schuldunfähigkeit nicht. Stattdessen ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte dies aber gleichzeitig wieder zur Bewährung aus. „Der Angeklagte war seit einem halben Jahr vorläufig im Zentrum für Psychiatrie Weissenau untergebracht und bekommt dort eine Spritzenmedikation, die gut wirkt“, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Peterke. Die Symptome seien bei dem 26-Jährigen zurückgegangen, er verhalte sich ruhig und habe mit niemandem Streit.
Daher wies das Landgericht in Stuttgart den Mann an, in eine andere Flüchtlingsunterkunft in Weil der Stadt umzuziehen und mehrere Auflagen zu erfüllen. Regelmäßig muss er sich beim Psychischen Behandlungszentrum im Böblingen vorstellen, alle vier Wochen kommt eine Mitarbeiterin der forensisch-psychiatrischen Ambulanz aus Weissenau und spritzt ihm sein Medikament. Er muss die Finger von Alkohol und Drogen lassen, dies wird durch Urinkontrollen überprüft. „Wenn Sie auch nur in einem Punkt nicht kooperieren, geht es zurück in die Psychiatrie“, machte Richter Peterke dem 26-Jährigen klar.