Das Landgericht bringt den 26-Jährigen, der in Weil der Stadt lebt, wegen mehrerer Straftaten auf Bewährung in einer Psychiatrie unter.

Weil der Stadt/Stuttgart - Der 26-jährige Flüchtling, über dessen zukünftiges Schicksal das Landgericht Stuttgart kürzlich zu entscheiden hatte, ist krank. Sehr krank sogar. Ärzte bescheinigen ihm eine paranoide Schizophrenie, die wahrscheinlich von massivem Marihuana-Konsum herrührt. Doch anders als andere psychisch Kranke hört der 26-Jährige nicht nur Stimmen, sondern hat auch optische Halluzinationen. Als die Polizei ihn einmal zum eigenen Schutz in Gewahrsam nahm, sprang er angsterfüllt auf einen Tisch und schrie: „Da ist eine Schlange“ – dabei lag nur ein Grashalm auf dem Zellenboden.

 

Männer mit Kieselsteinen beworfen

Zwischen Juli 2019 und August 2020 beging der psychisch kranke Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Weil der Stadt wohnte, mehrere Straftaten. Im Juli 2019 geriet er in Streit mit dem Hausmeister des Heimes, der ihn ermahnte, nicht immer wieder den Mülleimer und den Fahrradständer umzuwerfen. Daraufhin warf der 26-Jährige zwei herumliegende, circa fünf Zentimeter große Kieselsteine ins Gesicht des Hausmeisters, der jedoch rechtzeitig seine Hand vors Gesicht halten konnte und sich so nur einen blauen Flecken am Arm zuzog.

Genau das Gleiche passierte nur einen Tag später mit einem Sicherheitsbeamten des Heimes, auch ihm wurde ein Kiesel ins Gesicht geworfen, auch er konnte sich mit einem Arm schützen. Schlimmer erging es einem Mitbewohner, der den 26-Jährigen dabei erwischt hatte, wie dieser ein Blatt Papier auf dem Herd in Brand setzte, um sich eine Zigarette anzuzünden. Als der Mitbewohner ihn deswegen zur Rede stellte, fügte der 26-Jährige ihm mit zwei Faustschlägen eine blutige Nase zu.

Zwei Tage später geriet der 26-Jährige mit einem anderen Heimbewohner in Streit und warf Kiesel auf dessen Oberkörper, was zu einer Prellung und einer Schürfwunde beim Opfer führte. Eine Gefahr für die Allgemeinheit beschwor der Mann herauf, als er im August 2020 im Merklinger Ried Heu und Laub entzündete, was zu 40 Zentimeter hohen Flammen im Wald führte. Er hörte damit erst auf, als zwei Spaziergänger ihn darauf ansprachen und die Polizei und die Feuerwehr alarmierten. Zuvor hatte der Mann mehrmals trockenes Gras und Stroh in der Nähe eines Roggenfeldes angezündet, das jedoch spätestens nach einer halben Minute erlosch und nicht mehr als ein Strohfeuer wurde.

Frau auf einem Feld belästigt

Im Mai vergangenen Jahres belästigte der 26-Jährige schließlich eine 31-jährige Frau, die auf dem Heimweg über die Felder in Weil der Stadt lief. Er zog sie zu sich auf eine Bank, setzte sie auf seinen Schoß und versuchte sie zu küssen. Eindringlich und unter Tränen schilderte die Frau dies im Gerichtssaal – der Vorfall hatte bei ihr Schlafstörungen ausgelöst, weil er bei ihr Erinnerungen an eine frühere Vergewaltigung geweckt hatte.

Mit all diesen Taten hatte der 26-Jährige versuchte gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Brandstiftung, Herbeiführen eines Brandes, sexuelle Belästigung und Nötigung begangen – verurteilen konnte ihn das Landgericht jedoch wegen seiner Psychose und der damit verbundenen Schuldunfähigkeit nicht. Stattdessen ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte dies aber gleichzeitig wieder zur Bewährung aus. „Der Angeklagte war seit einem halben Jahr vorläufig im Zentrum für Psychiatrie Weissenau untergebracht und bekommt dort eine Spritzenmedikation, die gut wirkt“, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Peterke. Die Symptome seien bei dem 26-Jährigen zurückgegangen, er verhalte sich ruhig und habe mit niemandem Streit.

Daher wies das Landgericht in Stuttgart den Mann an, in eine andere Flüchtlingsunterkunft in Weil der Stadt umzuziehen und mehrere Auflagen zu erfüllen. Regelmäßig muss er sich beim Psychischen Behandlungszentrum im Böblingen vorstellen, alle vier Wochen kommt eine Mitarbeiterin der forensisch-psychiatrischen Ambulanz aus Weissenau und spritzt ihm sein Medikament. Er muss die Finger von Alkohol und Drogen lassen, dies wird durch Urinkontrollen überprüft. „Wenn Sie auch nur in einem Punkt nicht kooperieren, geht es zurück in die Psychiatrie“, machte Richter Peterke dem 26-Jährigen klar.