Der Enzkreis ist von den Vorschlägen im Lärmaktionsplan der Stadt Heimsheim nicht überzeugt.

Heimsheim - Nachts Tempo 30 in den drei größten Straßen in Heimsheim – das ist der Wunsch der Verwaltung und des örtlichen Gemeinderats und so im Entwurf für den Lärmaktionsplan der Stadt festgehalten. Das Landratsamt des Enzkreises hält von dem Vorschlag allerdings nicht allzu viel.

 

In der Stellungnahme der Behörde wird eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung nur in einem sehr begrenzten Straßenabschnitt für notwendig und sinnvoll erachtet. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen, sagt der Leiter des Bauamts, Andor Varszegi.

Die Stadt hatte bereits vor einiger Zeit das Büro BS Ingenieure mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt. In einem solchen ist einerseits festgehalten, wie hoch die Geräuschemissionen in einer Kommune sind. Werden Grenzwerte überschritten, bei denen man von einer Gesundheitsgefährdung ausgeht, werden im Plan Maßnahmen festgelegt, um dem entgegenzuwirken. In Heimsheim geht es dabei vor allem um Verkehrslärm. Von einer direkten Gesundheitsgefährdung sind demnach nur wenige Menschen betroffen. Sogenannte Auslösewerte, die von der EU immerhin als bedenklich eingestuft werden, werden nachts bei fast 200 Menschen überschritten.

Das Land entscheidet

Die Stadt möchte daher entlang folgender Straßen von 22 bis 6 Uhr Tempo 30 einführen: entlang der Mönsheimer und der Pforzheimer Straße, jeweils ab dem Kreisverkehr, sowie auf den Teilen der Hausener und der Leonberger Straße, die sich im Stadtgebiet befinden. Auf der Verbindung der beiden nördlichen Kreisverkehre schlägt die Stadt eine allgemeine Begrenzung auf 50 Kilometer vor. Da es sich dabei um Landesstraßen handelt, bedeutet der Wunsch des Gemeinderats noch lange keine Umsetzung. Das Land, hat darüber zu entscheiden, ob die Maßnahmen wirklich notwendig sind.

Das Landratsamt hat auf den ersten Entwurf hin einige der Vorschläge schon mal „einkassiert“. Die nächtliche Tempo-30-Zone hält das Amt nur für kürzere Abschnitte der Hausener und Leonberger Straße für notwendig sowie für die Mönsheimer Straße von der Leonberger Straße bis zum Flachter Pfad. Die Begründung: Für einen solchen Einschnitt gibt es nicht genügend Betroffene.

Hoffnung auf Lärmreduzierung

Stadt und Gemeinderat halten an ihrem Wunsch aber fest. Von der Begrenzung erwarten sie sich immerhin eine Reduzierung der Geräuschkulisse um zwei bis drei Dezibel. „Das klingt wenig, bedeutet aber eine Halbierung des Lärms“, erklärte der Bürgermeister Jürgen Troll im Gemeinderat. „Es hat also einen großen Effekt.“ Generell sei es so, dass es nach den Auslegungen und deren Einarbeitung in den Lärmaktionsplan mit den Straßenverkehrsbehörden nochmals in die Abstimmung geht, erklärt Andor Varszegi. Manche Stellungnahmen des Landratsamtes „verlieren“ bis dahin jedoch bereits etwas ihre Wirkung, so Varszegi. Der Grund: Wenn durch die Öffentlichkeitsbeteiligung neue Aspekte hinzukommen, muss dieser neue Sachverhalt vom Landratsamt ganz neu bewertet werden.

In diesem Fall brachten mehrere Bürger die Anregung ein, die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Mönsheimer Straße über den Kreisverkehr hinaus auszuweiten, nämlich bis auf Höhe der Dickenbergstraße 21/1. Bei der Stadt und im Gemeinderat stieß der Vorschlag auf ein positives Echo. Über diese Strecke gelangen Autofahrer zur Autobahn oder von der Autobahn nach Heimsheim.

Im nächsten Schritt wird der Aktionsplan unter anderem mit den Ergänzungen der Bürger aktualisiert, danach wird er erneut ausgelegt. Die Forderung der Stadt nach einem lärmmindernden Straßenbelag im Bereich der Ortsdurchfahrt wird derzeit noch geprüft.