Die Kreisstraße nach Flacht soll ausgebaut werden. Mönsheim nimmt die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren nun zurück. Privatleute klagen weiter.

Mönsheim - Schon seit Jahren steht die kurvige, hügelige und stellenweise recht enge Straße zwischen Flacht und Mönsheim im Fokus der Straßenplaner. Sie zweigt von der Landesstraße zwischen dem sogenannten Diebkreisel und Mönsheim im Enzkreis ab in Richtung Flacht, wo sie im Landkreis Böblingen als Kreisstraße weiterführt.

 

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Zum Zankapfel wurde der Ausbau dieser kleinen Straße im Zusammenhang mit dem Bau einer Südausfahrt beim Porsche-Entwicklungszentrum. Diesen hatte die Gemeinde Weissach per Bebauungsplan ermöglicht und die Gemeinde Mönsheim hatte 2016 zugestimmt. Verbunden mit der Sanierung der maroden Kreisstraßen auf rund zwei Kilometern Länge ist der Ausbau der Strecke mit dem Ziel, den Porsche- Pendlerverkehr über die Kreisstraße in Richtung Autobahnanschluss Heimsheim und nicht durch die Ortschaften zu lenken. Geplant wird mit Kosten von 4,5 Millionen Euro.

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Diese Verkehrslenkung an der Flachter Südpforte ist zwar nicht Bestandteil des strittigen Planfeststellungsverfahrens. Weil die Kreisstraße aber in die ohnehin im Berufsverkehr stark befahrene Landesstraße mündet, befürchten die Mönsheimer noch mehr Staus in Richtung ihres Ortes.

Gegen Trasse für Radweg

Als zentralen Punkt in der Klage führte Mönsheim den Bau eines Radweges an, der in der vorgesehenen Streckenführung abgelehnt wurde. Für die Mönsheimer sieht man darin keinen Mehrwert, zumal naturnahe Flächen dafür benötigt werden. Ein weiterer strittiger Punkt war die ungeklärte Frage der Entwässerung der ausgebauten Straße über die Mönsheimer Auffangbecken. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte haben die Gemeinde Mönsheim veranlasst zu klagen.

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Doch nun hat der beauftragte Anwalt nach juristischer Prüfung, wie es hieß, empfohlen, die Klage zurückzunehmen. Als Gründe wurden genannt, dass durch die Klage keine weiteren Verbesserungen für die Gemeinde erzielt werden könnten und ein Festhalten finanzielle Nachteile zur Folge hätte. Außerdem würde es sonst zu Verzögerungen bei vorgesehenen Verbesserungen für den Verkehr in der Umgebung führen.

Das betreffe vor allem die Situation am Diebkreisel, erläuterte der Bürgermeister Thomas Fritsch gegenüber unserer Zeitung auf Nachfrage. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe jetzt eine Ampellösung für den neuralgischen Punkt in Auftrag gegeben, die im Herbst umgesetzt werden soll.

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Der Entscheidung vorausgegangen war ein Gespräch des Gemeinderats mit Vertretern des Enzkreises, des Regierungspräsidiums und dem Anwalt. Man einigte sich darauf, die Klage zurückzuziehen. Der Enzkreis als Vorhabenträger hatte zugesagt, sich an den Kosten für die Straßenentwässerung zu beteiligen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hatte in seiner Stellungnahme die geplante Radwegeführung gutgeheißen und an die Gemeinde appelliert, ihre Klage zurückzuziehen.

Es gibt zu viele offene Fragen

Doch das Meinungsbild im Gemeinderat blieb gespalten. Zwar gab es acht Stimmen fürs Zurückziehen, aber auch fünf dagegen. Vor allem die Vertreter der Unabhängigen Bürgerliste Mönsheim (UBLM) argumentierten, dass die Radwegeführung durch ein besonders geschütztes Gebiet nicht zu rechtfertigen sei und richterlich entschieden werden müsse.

Die vom Landkreis angebotenen Zuschüsse für das Regenauffangbecken seien zu niedrig und die einseitige Zu- und Abfahrt zum Südtor von Porsche über die Enzkreisseite werde nach wie vor kritisch betrachtet. Die angekündigten Verbesserungen am Diebkreisel könnten auch unabhängig von der Klage realisiert werden. Zu viele ungeklärte Punkte seien noch offen, sagte Hans Kuhnle (UBLM). „Schweren Herzens“, so der FWV-Gemeinderat Walter Knapp, schließe er sich dem Verwaltungsvorschlag an. „Wir sind Weissach auf den Leim gegangen und haben nicht genügend aufgepasst“, sagte er mit Blick auf die Verkehrslenkung bei der Porsche-Südzufahrt.

Privatleute klagen weiter

Die Zurücknahme der Klage durch die Gemeinde Mönsheim bedeutet allerdings nicht, dass das Vorhaben nun vorangetrieben werden kann. Dafür, dass das Planfeststellungsverfahren weiterhin nicht rechtskräftig ist, sorgt das Stuttgarter Ehepaar Joseph Michl und Annette Schade-Michl, das entlang der Kreisstraße Grundstücke besitzt. „Wir halten an unserer Klage fest, denn an den Fakten hat sich nichts geändert“, sagte Joseph Michl auf Nachfrage. Der Ausbau der Strecke diene einzig dem Zweck, den Porsche-Verkehr aufzunehmen. Dafür will das Paar Teile seiner Grundstücke nicht zur Verfügung stellen.