Zwei Tests pro Woche müssen sein. Eltern dürfen aber selbst entscheiden, ob sie zuhause oder in der Einrichtung testen.

Kreis Böblingen - Damit die vierte Corona-Welle möglichst nicht in Kindergärten und Horte schwappt, ordnet der Landkreis Böblingen eine Testpflicht in den Einrichtungen an. Dies gilt vom kommenden Mittwoch, 24. November, an. Getestet werden muss künftig an zwei Tagen in der Woche. Dabei steht es den Familien allerdings frei, ob sie den Nachwuchs bei sich zu Hause testen oder in der Einrichtung. In den Schulen im Kreis muss derzeit dreimal pro Woche getestet werden.

 

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Die Wiedereinführung der Testpflicht sei mit den Bürgermeistern der 26 Städte und Gemeinden im Landkreis abgestimmt, die mehrheitlich dafür stimmten, sagte Landrat Roland Bernhard. An welchen Tagen die Kinder getestet würden, bliebe den Kommunen überlassen, sagte er. Die Testpflicht gelte für alle Altersgruppen, also schon bei den Kleinsten.

Regelung gilt bis zum 14. Januar

Diese Regelung soll zunächst bis zum 14. Januar 2022 gelten und nicht nur bis zum Jahresende. Roland Bernhard sagte: „Sicher gibt es nach den Weihnachtsferien viele Reiserückkehrer, auch die müssen einen Corona-Test machen.“ Schließlich erkrankten viele Kinder symptomlos, weshalb die Infektionen häufig unerkannt blieben. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung sei auf der Homepage des Landratsamts abrufbar, informierte der Böblinger Landrat am Freitag.

Der Kreis Böblingen war im April als Modellregion Vorreiter bei den verpflichtenden Kitatests in Deutschland gewesen. Nach stark gesunkenen Inzidenzahlen war die Verordnung Ende Juni aufgehoben worden. Einige Kommunen wie Weil der Stadt hatten jedoch bereits Ende September Eltern wieder Schnelltests auf freiwilliger Basis angeboten.