Wer den Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, muss sich nach der Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Kreis Böblingen - Das Landratsamt Böblingen weist auf die Pflicht zur Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten hin und vermeldet insgesamt zehn aktive Infektionen bei Reiserückkehrern im Landkreis Böblingen. Wer den Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, muss sich nach der Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Informationen zu den Risikogebieten gibt es online unter www.rki.de.

 

Bei einer Missachtung droht ein Bußgeld.